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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

und sich hierbei eine geschlechtliche Ansteckung zugezogen haben, 
sittcnpolizeilich kontrolliert werden. 
In Mannheim werden Frauenspersonen unter anderem der 
sittenpolizeilichen Aufsicht unterworfen: „wegen sonstiger erwiesener 
Tatsachen, insbesondere deshalb, weil sie wegen syphilitischer Er 
krankungen behandelt worden sind, einen redlichen Erwerb nicht 
nachzuweisen vermögen und der gewerbsmäßigen Unzucht als 
dringend verdächtig erscheinen" In Gera werden der Ausübung 
der gewerbsmäßigen Unzucht verdächtige oder überführte Personen 
in die Kontrolliste eingetragen. 
Bis tief in die extrem konservativen Pastorenkreise hinein hat 
man heute erkannt, welche geradezu ungeheuerliche Machtfülle der 
Staat in die Hände untergeordneter Polizeiverwaltungen durch 
seine sittenpolizeilichen Verordnungen legte, und welche existenz- 
vernichtenden Folgen die Zwangseinschreibung der „prostitutions- 
verdächtigcn" Frauen unter Umständen nach sich ziehen kann. 
In den Konferenzen der deutschen Sittlichkeitsvereine zogen 
charakteristischerweise wiederholt Pastoren und Juristen gegen die 
sittenpolizeiliche Kontrolle zu Felde. 
Auf der „Allgemeinen Konferenz der deutschen Sittlichkeits 
vereine" zu Frankfurt a. M. 1893 führte nach dem „Reichsboten" 
der Landesgerichtsrat Schmölder unter anderem aus: „Die Zwangs- 
einschrcibung ist auch ungesetzlich. Die unglaublichsten Uebergriffe 
ereignen sich dabei. Ein praktischer Fall: Die Wäscherin N. N. 
steht im (unbegründeten) Verdacht des unzüchtigen Verkehrs, weil 
sie abends mit Soldaten verkehrt. Sie wird eingeschrieben. Sie 
muß ihre Wohnung deshalb aufgeben. Ihr Eindruck vor Gericht 
ist der eines ordentlichen Mädchens. Nach drei Monaten war sie 
eine ausgesprochene Dirne. Das Verwaltungsstreitverfahren, an 
das die Verletzte sich hätte klammern können, ist für solche Wesen 
ein unbekannter Begriff. Eine frühere Dirne hatte eine ehrliche 
Dienststelle. Nach zwei Jahren wurde sie von einem Schutzmann 
auf der Straße in Köln erkannt und wieder zur Einschreibung ge 
zwungen, in Untersuchungshaft genommen. Sie ist noch nicht von 
der Dirnenliste gestrichen!" 
Mit flammender Entrüstung ging der Pastor Jsermeher nach 
dem „Reichsboten" gegen die Schäden der Sittenkontrolle vor: „Seit 
zehn Jahren," sagt er, „habe ich in der Korrektionsanstalt zu Hildes 
heim 1500 bis 2000 Dirnen behandelt. Sie sagten mir alle, daß 
sie durch die Polizei gezwungen worden, wieder ihr unzüchtiges Ge 
werbe zu treiben. Ich glaubte es nicht, mutzte mich davon über 
zeugen. Sie werden immer wieder unter Kontrolle gestellt, auch 
wenn sie ein ganzes Jahr in dem von mir gestifteten Asyl gewesen 
waren. Sie werden aus dem Dienst geholt (Ruf: schrecklich!). Auf 
meine Reklamation wurde ich auf der Polizei verhöhnt! Es ist alles 
vergeblich! Es ist eine Schmach und Schande, die auf den Unglück-
	        

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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