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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

XI. Abschnitt. Die persönlichen Ausgaben. 
117 
kosten dieser Arbeit, andererseits von dem Werte der Arbeit ab. 
Die Bestimmungsgründe der Höhe der Besoldung sind aber noch 
von eigentümlichen Verhältnissen beeinflußt. Hierzu gehört vor 
allem die mit dem Staatsdienst verbundene Rangstellung, die es 
verursacht, daß bei gleicher Arbeitsleistung ein im Staatsdienst Be 
amteter sich mit einem geringeren Gehalt befriedigen wird als im 
Privatdienst 1 ). Der Staat ist ferner in der Lage, durch Auszeich 
nungen, Rangerhöhungen seine Erkenntlichkeit für geleistete Dienste 
auszudrücken. Dann hat der Staatsdienst den Vorzug, daß er in 
der Regel eine lebenslängliche Versorgung bedeutet. Der Staat 
wird das Aufsteigen in höhere Gehaltsklassen nach objektiven 
Regeln festsetzen, während dies im Privatdienst größtenteils der 
persönlichen Willkür unterliegt. Auch die Inanspruchnahme der 
Arbeitskraft ist geregelt, die im Privatdienst gleichfalls oft willkür 
lich ausgebeutet wird. Der Vorteil, daß der Staat seinen Beamten 
eine Altersversorgung oder Ruhestandsversorgung bietet — Pension —, 
ist in neuerer Zeit dadurch ausgeglichen, daß auch im Privatdienst 
immer mehr zur Regel wird, daß den Angestellten diese Benefizien 
eingeräumt werden. Freilich ist deren Genuß bei Privatunter 
nehmungen doch nicht in dem Grade gesichert wie beim Staat. 
Andererseits kommen bei Bestimmung der Höhe der Besoldung 
folgende Umstände in Betracht. Der Staat und die Gesellschaft 
verlangt vom Staatsbeamten, daß er äußerlich seine einen höheren 
Anwert genießende Stellung in seiner Lebenshaltung zum Ausdruck 
bringe, sein Standard ist daher im allgemeinen ein höherer als des 
im Privatdienst Befindlichen oder des kleinen Unternehmers, Ge- 
werbsmannes usw. Dann kommen die höheren Kosten der Aus 
bildung und der spätere Eintritt in die produktive Tätigkeit in Be 
tracht. Engel hat berechnet, daß bei dem subalternen Beamten 
die Kosten der Ausbildung 1510 Mark betragen, bei Beamten mitt 
lerer Qualifikation 10440, bei Beamten mit Universitätsbildung 
16 200 Mark. Diese Kosten sind natürlich in unseren Tagen noch 
bedeutend gestiegen. 
Das Gehalt des Beamten gehört zu jenen Fällen der Preis 
bestimmung, wo auch die Zahlungsfähigkeit, der Reichtum des 
Staates eine Rolle spielt. Ein reicherer Staat wird im allgemeinen 
seine Beamten besser stellen als ein armer. 
Natürlich muß das Gehalt des Beamten auch die Möglichkeit 
0 „Ein Unterstaatssekretär mit 2000 £ jährlichen Gehalts genießt weit 
höheres Ansehen als der Direktor einer Finanzgesellschaft mit 5000 £ und die 
Ersparnis der Differenz kommt dem Lande zugute“. (Bagehot, Englische Ver 
fassungszustände, Berlin 1868, S. 127.)
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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