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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

120 
3. Buch. Die Staatsausgaben. 
selben eingelieferten Einnahmen, wie z. B. bei Steuereintreibungen,, 
sind als solche Zuschläge zu charakterisieren. Hier und da kommt 
auch das System des Stücklohnes vor, wo das Gehalt nach der 
Quantität der geleisteten Arbeit (z. B. Auszählung von Zählungs 
karten in Statistischen Bureaus) festgesetzt wird. 
Das Gehalt wird den Angestellten heute in der Regel in Geld 
bezahlt, in einzelnen Fällen in Naturalbezügen, oder zum Teil in 
Geld, zum Teil in natura. Das Naturaleinkommen hängt mit der 
Naturalwirtschaft zusammen, es hat sich aus derselben entwickelt 
und behauptet sich dort, wo der Charakter der Naturalwirtschaft 
noch stark vorwiegt. In diesem Falle werden den Beamten ent 
weder Einkommensquellen überlassen (Grundbesitz) oder werden den 
selben gewisse Unterhaltsmittel (Lebensmittel, Wohnung, Holzstoffe^ 
Kleidung) angewiesen. Mit der Weiterentwicklung des Wirtschafts 
lebens wurde dieses System in den vorgeschritteneren Ländern zur 
Ausnahme, denn dessen Voraussetzung war ja natürlich, daß auch der 
Staat einen großen Teil seiner Einnahmen in Naturalien bezog. Der 
größte Nachteil der Naturalentlohnung besteht darin, daß dieselbe 
für den Staat eine schwankende Last, für den Berechtigten einen 
höchst verschiedenen Vorteil bedeutete; dieselbe schmiegt sich nicht 
den Verhältnissen des Einzelnen an und ist in dem einen Fall mit 
Verschwendung, in dem andern mit Entbehrung verbunden. Sie 
bietet hier zu viel, dort zu wenig. Trotzdem ist selbst bei geld 
wirtschaftlichem System diese Art der Entlohnung oft angezeigt,, 
namentlich mit Bezug auf die A\ ohnuug, da dieses Bedürfnis sonst 
in manchen Fällen höchst ungenügend befriedigt würde. Die Natural 
entlohnung ist ferner berechtigt in solchen Dienstzweigen, wo dies 
der Natur des Dienstes entspricht, z. B. Wohnung, Heizung in 
entlegenen Gegenden, wo hierfür nicht gesorgt ist, dann bei Forst 
beamten usw. Auf den unteren Stufen des Staatsdienstes spricht 
für die Naturalentlohnung die mangelhafte wirtschaftliche Er 
ziehung, Erfahrenheit, Leistungsfähigkeit der Betreffenden (Kleidung, 
Wohnung, Heizung beim Dienerpersonal), doch muß gesorgt werden, 
daß keine leichtsinnige Verschwendung Platz greife. Auch beim 
Militär, namentlich bei der Mannschaft sprechen viele Gründe für 
die Naturalentlohnung. Die Gleichmäßigkeit der eingekauften Waren, 
die größere Billigkeit bei En-gros-Einkauf, oft auch die gemeinsame 
Wohnung usw. sprechen hierfür. Die durch den Weltkrieg hervor 
gerufene unerschwingliche Teuerung aller Lebensbedürfnisse hat die 
Frage der Naturalentlohnung wieder auf die Tagesordnung gebracht 
und so wurde z. B. im ungarischen Parlament ein hierauf gehender 
Antrag gestellt. Die Frage ist nicht leicht zu entscheiden, da es für
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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