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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

208 
MWKsEWWWW 
tx. 
-- -i- 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
kam der Übergang zur Geldwirtschaft. So entwickelt sich das 
„Steuerregale“, der Staat nimmt immer mehr das Recht in An 
spruch, Steuern auszuschreiben resp. sich solche von den Ständen 
bewilligen zu lassen. Zur Ausübung dieses Rechtes gewinnt der 
Staat den Adel dadurch, daß er demselben Steuerfreiheit auch 
weiter gewährt und die Einhebung der Steuer von der Bewilligung 
der Stände abhängig macht. Der Druck der Steuern lastet schwer 
auf der Masse des Volkes. Die Steuern bildeten die Hauptursache 
des Elends, wie Taine sagt. Es folgten lange Kämpfe, bis die All 
gemeinheit der Steuerpflicht zum Prinzip erhoben wurde. Nun 
treten die sozialen Gesichtspunkte immer mehr in den Vordergrund. 
Die Steuer soll auf gerechte Weise verteilt werden, soll in erster 
Linie verhältnismäßig nach der wirtschaftlichen Kraft getragen 
werden. Der Einfluß der Besitzenden in allen staatlichen Dingen 
ist überwiegend, sagt Held. „Dagegen wäre nichts zu erwähnen, 
wäre nur allgemein das Bewußtsein verbreitet, daß das Herrschen 
eine Pflicht ist, daß der Einfluß im Staate nur die Grundlage 
höherer Leistungen, nicht größerer Genüsse sein dürfe“ 
Mit geringer Abweichung machen alle Staaten diesen Ent 
wicklungsgang früher oder später durch. 
Die Steuer gewann schon deshalb eine hohe Bedeutung unter 
den Staatseinnahmen, weil die Staatstätigkeit sich immer mehr ent 
faltete, immer allgemeiner wurde, derart, daß das Gebührenprinzip 
nicht angewendet werden konnte. Mit der Erkenntnis dessen, daß 
ein großer Teil der Staatstätigkeit dem Ganzen zugute kommt, 
wurde das individualistische Messen der Gebühr unmöglich. Die 
Solidarität der Gesellschaft in Recht und Kultur forderte auch 
die Solidarität, den universellen Charakter der Einkommenquellen. 
Mit der Steuer weicht das Abmessen der im Interesse des Einzelnen 
entfalteten Staatstätigkeit einem universellen, kommunistischen Maß, 
dem der Leistungsfähigkeit. Aber eben dieser Entwicklungsprozeß, 
welcher zur Deckung des Staatsbedarfs im wachsenden Maße das 
Einkommen der Staatsbürger in Anspruch nimmt, macht es zugleich 
zu einer hochwichtigen Aufgabe, jenen Schlüssel rationell zu be 
stimmen, nach welchem der Gerechtigkeit, der Proportionalität ge 
mäß das Einkommen des Einzelnen in Anspruch genommen werden 
soll. Hierin finden wir die Erklärung dafür, daß heute, wo die 
Steuer die Hauptquelle deß Staatseinkommens bildet, diese Frage 
gewissermaßen kat exochen das Problem der Finanzwissenschaft 
bildet. 
*) Held, Die Einkommensteuer (Bonn 1677) 8. 144.
	        

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Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
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