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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

258 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
liehen Charakters einer Person oder eines Vermögens, unter in 
direkten Steuern dagegen jene, welche auf vorübergehende Er 
scheinungen, z. B. auf einzelne Verzehrungsvorgänge bezogen werden. 
„Sein oder Haben“ — sagt Foville — ist der Charakter der direkten 
Steuern, „Tun“ ist der Charakter der indirekten Steuern. Demnach 
wird der Unterschied der direkten und indirekten Steuern auf den 
Unterschied von bleibenden oder vergänglichen Symptomen bezogen. 
Schäffle hinwieder begründet den Unterschied hauptsächlich darauf, 
daß die direkten Steuern die durchschnittliche Steuerkraft erfassen 
wollen, die indirekten die individuelle Steuerkraft, wie sie sich in 
einzelnen Erscheinungen tatsächlich ausdrückt. 
5. Vom Standpunkte der Steuerbemessung und der Festsetzung 
des Steuersatzes unterscheiden wir die Repartitions- und die 
Perzentualsteuern. Bei den Repartitionssteuern wird zuerst 
die Steuersumme für den ganzen Staat festgesetzt und dann folgt 
deren Aufteilung nach Provinzen, Bezirken, Gemeinden und endlich 
nach einzelnen Steuersubjekten. Dieses Verfahren war namentlich 
früher üblich, wo der Staat nur von Fall zu Fall sich Subsidien 
bewilligen ließ und eine fixe Summe einheben wollte, die Zustands-* 
Verhältnisse der Steuerkräfte aber nicht kannte. Die Staatsbürger 
wurden hierbei von der automatischen Steuererhöhung verschont, 
die bei perzentualem Fuße von selbst eintritt, so wie sich das 
Nationaleinkommen von Jahr zu Jahr erhöht. Folge dieses Systems 
ist natürlich, daß der Staat in die Gestaltung, Veränderung der 
Steuerkräfte keinen Einblick gewinnt. Der größte Nachteil des 
Repartitionssystems besteht jedoch darin, daß die Verteilung der 
Steuerlast der Willkür und namentlich dem Bestreben weiten Spiel 
raum gewährt, daß die Last das eine Territorium auf das andere, 
die eine Provinz auf die andere, die eine Gemeinde auf die andere 
abzuschieben trachtet unter dem Hinweise, daß die Leistungs 
fähigkeit eine geringere ist. „Die günstige Seite dieses Steuer 
systems — sagte der ungarische Finanzminister Ludwig Kossuth im 
Jahre 1848 — besteht darin, daß das Land bis zum letzten Heller 
weiß, was es dem Staate opfert und nachdem die Regierung weder 
von den Einnahmen noch von den Ausgaben Rechnung legte, so 
war wenigstens durch die Festsetzung der Summe den exzessiven 
Erpressungen der nicht Rechnung legenden Regierung eine Grenze 
gesetzt.“ Die Repartitionssteuer steigerte die Solidarität der Steuer 
zahler, denn was A nicht zahlte, das fiel B zur Last. Andererseits 
veranlaßte die Repartition in vielen Fällen, so in Frankreich, daß 
die Reichen das flache Land verließen und nach Paris gingen. Die 
Nachteile des Repartitionssystems vermeidet die Perzentualsteuer,
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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