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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

288 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
stärkeren Besteuerung der wenigen höheren Einkommen steht die 
mäßige Besteuerung der zahlreichen kleinen Einkommen. 
13. Ein häufig betontes Gegenargument — von dem Say, 
Martello und Andere Erwähnung tun — hebt hervor, daß der 
progressive Steuerfuß eigentlich ganz willkürlich ist. Auch dieses 
Argument steht auf schwachen Füßen. Die Erhöhung des pro 
gressiven Steuerfußes kann nach solchen Einheiten geschehen 
welche als Gradmesser der zunehmenden Steuerkraft betrachtet 
werden können und kann bei einem Punkte aufhören, wo eine 
weitere Steigerung eine wesentliche Änderung in der Steuerkraft 
nicht weiter hervorruft. Freilich mit mathematischer Genauigkeit 
lassen sich die Stufen nicht festsetzen, das gilt aber auch von 
anderen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens und der staat 
lichen Finanzen. Say, der den progressiven Steuerfuß hauptsächlich 
wegen seiner Willkürlichkeit angreift, da der Steuerfuß hundert 
fältig sein kann, vergißt, daß ja jeder Steuerfuß, jede Gebühr 
willkürlich ist. Kein positiver Steuersatz, keine Taxe ist mathema 
tisch notwendig und könnte ebenso höher als niedriger sein. Ob 
ein Steuersatz 3, 5, 10 oder 80 Prozent eines Einkommens in An 
spruch nehmen soll, das läßt sich naturgesetzlich nicht beweisen, 
das ist Sache menschlicher Einsicht, die nicht gleichbedeutend ist 
mit Willkür. 
Sehr richtig weist bei dieser Frage Neumann darauf hin, daß 
wir im ganzen staatlichen und Bechtsleben solche willkürliche 
Satzungen finden, also nicht rein logisch beweisbare und zu moti 
vierende positive Bestimmungen, so auch bei den Strafen, bei Fest 
setzung des Pflichtteiles, bei Festsetzung gewisser Termine, bei 
Festsetzung der Volljährigkeit usw. 
Praktisch läßt sich der progressive Steuerfuß gewiß auf ganz 
rationelle Basis legen. Auch jener Vorwurf, daß die Progression, 
nachdem sie bei einem gewissen Punkte innehalten muß, Unge 
rechtigkeiten hervorruft, während sie ja eben berufen wäre, Unge 
rechtigkeiten zu beseitigen, ist ungerechtfertigt. Kein Prinzip ver 
trägt seine äußersten Konsequenzen. Gerade die Logik zwingt bei 
einem gewissen Punkte innezuhalten. Daraus entspringt keine Un 
gerechtigkeit, da, wie bereits bemerkt, über einen gewissen Punkt 
hinaus das weitere Anwachsen des Einkommens praktisch fühlbare 
Veränderung in der Steuerkraft und in der wirtschaftlichen Lage 
des Individuums nicht hervorruft. Trotzdem ist es wieder Über 
treibung, wenn Wicksell behauptet, daß die Auffassung, wonach 
über einen gewissen Punkt hinaus die wirtschaftliche Kraft des 
Eigentums fast unveränderlich bleibt, dazu führt, daß von da ab
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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