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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

12 1. Buch. Einleitende Lehren. 
dieses jene Einkommen, die er als Repräsentant des Staates genießt. 
Die Zunahme der Staatsbedürfnisse führt zur Erweiterung des Be 
griffes der Regalität und dessen Verwertung als Einkommensquelle. 
Langsam reift auch der Gedanke, daß auch die privilegierten 
Klassen in Anspruch genommen werden müssen, um so mehr, als 
die durch dieselben früher geleisteten Dienste mit der Veränderung 
des Sta&ts- und Wirtschaftslebens in Wegfall kommen. Aber diese 
Beiträge der privilegierten Klassen dürften weder als ordentliche 
Einnahmsquellen fungieren, noch dürften dieselben ohne ihre Zu 
stimmung eingehoben werden, sonst würden dieselben ja ebensowenig 
frei sein als ihre Leibeigenen. Denn seit ältester Zeit wurde an 
der Auffassung festgehalten, daß die Steuer des freien Mannes 
nicht würdig ist. Darum konnten nur die Verbrauchssteuern Wurzel 
fassen, die nicht persönlicher Natur sind, ja eben deshalb und weil 
sie jeden belasteten, fanden sie weite Verbreitung. Die ersten 
Spuren der direkten Steuer sind im scutagium und tallagium zu 
finden, welche aber nur die persönliche Kriegsdienstleistung ver 
traten. So treten in die Reihe der staatlichen Einkünfte die Sub- 
sidien, welche den Charakter der direkten Steuern besaßen. Aus 
der Bewilligung dieser Subsidien durch die Ständevertretungen ent 
wickelte sich der konstitutionelle Staat und sein Haushalt. 
Eine wichtige Forderung des modernen Lebens ist die unge 
störte Entfaltung des Wirtschaftslebens und die freie Tätigkeit der 
Individuen. Hieraus folgt die Einschränkung der wirtschaftlichen 
Tätigkeit des Staates und die Überlassung aller wirtschaftlichen 
Güterquellen an das wirtschaftende Individuum, dem vollständige 
Freiheit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gesichert wird. Hieraus 
folgt dann wieder mit Notwendigkeit der Satz, daß mit der Über 
lassung der Güterquellen an das Individuum der für den Staat not 
wendige Gütervorrat dem Einkommen des Individuums entnommen 
werden muß. Bevor aber die Staatswirtschaft auf dieser Basis sich 
entwickelt, vollzieht sich ein peinliches Übergangsstadium, in dem 
der Staat mit Kreditoperationen, Geldverschlechterung, Papiergeld 
ausgabe sich hilft, da diese von der Zustimmung der Stände nicht 
abhängen. Der Entwicklungsgang, den uns die Geschichte im all 
gemeinen zeigt, ist folgender. Die ersten Elemente der Besteuerung 
sind der Mensch und der Boden, vorerst ohne Unterscheidung ihrer 
wirtschaftlichen Bedeutung als Kopfsteuer von jedem Individuum 
iind Grundsteuer von jedem Besitz, ohne Rücksicht auf dessen 
Wert. Auch die später hinzukommende Vermögenssteuer ist noch 
nicht bedacht auf die wirtschaftliche Produktivität des Vermögens. 
Langsam wird der Unterschied entdeckt, welcher sich aus der Be-
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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