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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 
333 
in welchem Sinne sind die Steuern eines oder das andere ? Dieser 
Streit ist auch heute noch nicht beendigt und der Reichtum des 
Lebens widersetzt sich auch der streng wissenschaftlichen Fest 
setzung. Wir wollen nur damit ins reine kommen, was der Nutzen 
der gebrauchten Terminologie ist. 
Wir gebrauchen die beiden Ausdrücke in dem Sinne, in dem 
wir dieselben an anderer Stelle erörtert haben. Die Besteuerung 
geht von zwei Tatsachengruppen aus: die eine Gruppe hängt mit 
der Einkommensgewinnung zusammen, die andere mit der Ver 
wendung des Einkommens; auf Grund der ersteren gestaltet sich 
die Gruppe der direkten Steuern, auf Grund der anderen die der 
indirekten Steuern. 
Die Eigentümlichkeiten der direkten Steuern sind nach Schäffle 
die folgenden: a) Durchschnittlichkeit, die direkten Steuern 
ergreifen in der Regel nicht die tatsächliche Steuerkraft, sondern 
die durchschnittliche, individualisieren nicht, sondern generalisieren, 
zielen auf die Erforschung der durchschnittlichen Wirtschafts 
ergebnisse; b) Allgemeinheit; die direkten Steuern erfassen jeden, 
der über die betreffende Steuerkraft verfügt, die indirekten, nur 
jenen, der die Steuerkraft zur Befriedigung seiner Bedürfnisse ver 
wendet; c) Vollständigkeit (Totalität); die direkten Steuern 
beziehen sich auf die Gesamtsteuerkraft; d) Periodizität; die 
direkten Steuern werden in bestimmten Zeitpunkten fällig, während 
die indirekten keine Fälligkeitstermine besitzen; e) Unmittel 
barkeit; sie suchen direkt das Steuersubjekt auf, woraus die Ein 
heit von Steuersubjekt und Steuerzahler folgt; f) Unabwälzbar- 
keit; die direkten Steuern sind wenigstens ihrer Bestimmung nach 
als unabwälzbar gedacht, hier kommt weder vorschußweise noch 
nachträgliche Zahlung vor; g) Untilgbarkeit, wenn richtig an- 
gelegt; h) Einheit der Steuerschlüssel, wie zur möglichst 
gleichartigen Besteuerung der verschiedenen Einkommen notwendig. 
2. Der Vorteil der direkten Steuern zeigt sich vor allem darin, 
daß nur die direkten Steuern das Verhältnis von Staat und Staats 
bürger klar ausdrücken, da hier ohne jede andere Beziehung das 
Einkommen der Staatsbürger zur Deckung der Staatsbedürfnisse 
in Anspruch genommen wird. Der ethische Wert der direkten 
Steuern ist unbedingt ein höherer als der jeder anderen Steuerart, 
wo der Staat, wie Taine sagt, versteckt in die Taschen der Staats 
bürger greift. 
Die direkten Steuern stehen unmittelbar mit solchen Tatsachen 
in Verbindung, welche auf die Zahlungsfähigkeit Einfluß haben, 
sie gehen daher von richtigeren Voraussetzungen aus als jene Steuern,
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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