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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 335 
Unvollkommenheiten in der Praxis und der praktischen Durch 
führung. Die Mängel der direkten Steuern zeigen sich namentlich 
in folgendem: a) die Erforschung der Einkommensquellen durch die 
staatlichen Organe. Hierdurch wird unbedingt die Empfindlichkeit 
der Staatsbürger verletzt, mögen wir die Einmischung der staatlichen 
Organe vor Augen halten, oder den Zwang, mit welchem der Staat 
die Aufgabe des Einkommens fordert; letztere zwingt oft zur Auf 
deckung intim persönlicher Verhältnisse; auch das Übel kann ein 
treten, daß in Staaten mit heftigen politischen Kämpfen und 
Parteileidenschaften bei Umlegung der direkten Steuern große Un 
gerechtigkeiten begangen werden; b) der Druck der direkten Steuern 
wird unmittelbar gefühlt, namentlich wenn der Staat sich größere 
Einnahmen sichern will; c) da die direkten Steuern mehr das 
durchschnittliche, als das faktische Einkommen aufsuchen, können 
sie oft unerträglich werden; d) die direkten Steuern zeigen bei 
größerer Beständigkeit eine geringere Elastizität und folgen weniger den 
Schwankungen des Volkswohlstandes; e) die direkten Steuern sind 
weniger geeignet zur Erfassung der geringern Steuerkräfte; f) die 
direkten Steuern sind nicht geeignet zur Erfassung sporadischer 
Einkommen; g) sie sind weniger geeignet zur Besteuerung von im 
Inlande lebenden Ausländern. 
4. Ausgehend von der Tatsache der Besteuerung, sind indirekte 
Steuern jene, welche abgesehen von dem Steuersubjekt, die Steuer 
zahlung mit der Produktion, Zirkulation oder Konsumtion eines 
Gegenstandes in Verbindung bringen. Bei diesen Steuern ist also 
fast gänzlich die Tatsache verdunkelt, daß die Grundlage der Be 
steuerung das sittliche Verhältnis ist, das zwischen dem Staate und 
den Staatsbürgern besteht; der staatsbürgerliche Charakter der 
Steuer kommt nicht zum Ausdruck. Die Besteuerung wird zu 
einem unbewußten Prozeß. Unleugbar hat das seine Vorteile. 
„L’art de each er aux hommes ce qui leur deplait, n’est pas un art 
ä dedaigner. L’imagination fait des malheureux comme la realite; 
peut-etre meme la liste des premiers est la plus grande" (Necker). 
Andererseits ist aber auch nicht zu leugnen, daß zwischen dieser 
Steuerart und den direkten Steuern eine weite Kluft besteht. Würde 
es nicht ein Lächeln hervorrufen, wenn jemand in ein Bierlokal 
eintreten würde und das damit motivieren wollte, er gehe Steuern 
zahlen? Daß auch dem Staate dieser Akt zugute kommt, ist nur 
bitterer Zwang, der Impuls zur Ausgabe stammt aus anderem Boden. 
Die indirekten Steuern würden kaum jemals die Staatsbürger zur 
Steuerpflicht erziehen; denn die Steuerzahlung kommt nicht zum 
Bewußtsein, insoweit dies doch erfolgen würde, wird doch die
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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