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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

336 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
ethische Auffassung verwirrt, da die Präsumtion entstehen könnte, 
daß die Genußsucht, die Verschwendung im Interesse des Staates 
liege, denn je größer diese, desto größer ist das Einkommen des 
Staates. Es kann darum nicht wundernehmen, wenn einzelne 
Schriftsteller (so auch Vocke) die indirekten Steuern nicht als 
eigentliche Steuern anerkennen wollen, wie dies auch seinem Ausdruck 
in der Unterscheidung von Steuern und Auflagen, Aufschlägen, 
findet. Die direkte Steuer bezieht sich auf die Persönlichkeit und 
.zwar als Ganzes, in ihrer Gesamtheit, die indirekten Steuern und 
deren Haupttypen, die Verzehrungssteuern beziehen sich auf die 
Objekte und zwar auf einzelne Objekte; die direkte Steuer nimmt die 
Leistungsfähigkeit zur Basis, die indirekte Steuer die Menge der 
Objekte usw. Die direkte Steuer stellt sich als staatsbürgerliche 
Pflicht dar und setzt deren Bewußtsein voraus; bei den Verzehrungs- 
steuern fehlt das Pflichtbewußtsein, ja sie geht sogar von der 
Voraussetzung aus, daß dieselbe gering ist, da ja der Staat sonst 
nicht gezwungen wäre, auf Umwegen Einnahmen zu suchen. Der 
Staat ist hier mehr darauf angewiesen, zu nehmen, weil die Staats 
bürger nichts geben wollen. Aber bei vollständiger Aufrechthaltung 
dieses Unterschiedes zwischen direkten und indirekten Steuern ist 
es doch unrichtig, den indirekten Steuern den Steuercharakter ganz 
abzusprechen. Und zwar in erster Reihe deshalb, da dieselben 
gegenüber dfen übrigen Staatseinnahmen mit der direkten Steuer 
den gemeinsamen Charakter besitzen, daß sie keine Gegenleistung be 
dingen. Daß die Steuer als staatsbürgerliche Pflicht empfunden 
werde, das ist wohl ein ethisches Postulat, doch kein unentbehr 
liches konstitutives Element. Es ist zu wünschen, daß die Steuer 
als Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses empfunden werde, 
doch hört die Leistung nicht auf, Steuer zu sein, wenn dieses 
Moment fehlt, wie ja auch die im Zwangswege eingehobene Steuer 
ihren Steuercharakter nicht verliert. Wesentlich ist für die Steuer, 
daß dieselbe ein Beitrag aus dem Einkommen des Staatsbürgers 
ist, daß sie eine Leistung ohne Gegenleistung bildet. 
Die Frage der Notwendigkeit der indirekten Steuern steht in 
■engem Zusammenhange mit dem Entwicklungsgrade des staatlichen 
Bewußtseins. Denn die Behauptung, daß die staatlichen Bedürfnisse 
ohne indirekte Steuern nicht befriedigt werden könnten, ist über 
trieben. Halten wir uns die Verhältnisse vor dem Kriege vor 
Augen, so dürfte im Durchschnitt eine Erhöhung der direkten 
Steuern um 8ö -100 Prozent genügt haben, um die indirekten 
Steuern überflüssig zu machen. Das mag seine Schwierigkeiten 
haben, sagen wir, mit Rücksicht auf die herrschenden Ansichten
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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