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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

340 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
aufgefaßt und eingerichtet wäre, daß sie die Besteuerung der in 
jeder Persönlichkeit ruhenden Arbeitskraft wäre. Jedoch abgesehen 
davon, daß der Staat, wie erwähnt, virtuelle Kräfte nicht besteuern 
kann, wenn sie nicht tatsächlich als wirtschaftliche Kräfte zur 
Wirksamkeit kommen, ist es unzweifelhaft, daß eine solche Be 
steuerung fast eher noch durch eine Kopfsteuer verwirklicht werden 
könnte als mit den komplizierten, in ihren Wirkungen unkon 
trollierbaren Verzehrungssteuern. Daß dies die notwendige Folge 
der Steinschen Auffassung ist, zeigt sich daraus, daß er in der 
zweiten Auflage der Finanzwissenschaft ausführt, daß die Besteuerung 
der Arbeit, sofern sie durchführbar ist, alle Klassen der Gesellschaft 
erfassen muß; weder der Kapitalbesitzer, noch der Kapitallose kann 
ihr entgehen. Es ist nicht nur eine allgemeine Steuer, sondern, wie 
die Arbeit selbst, eine gemeinsame Steuer für Alle (S. 483). 
Nach der Auffassung anderer Schriftsteller wäre die Funktion 
der indirekten Steuern die Selbstbesteuerung und Individualisierung 
(Hoffmann-Schäffle). Die indirekten Steuern würden nämlich in 
dem Sinne die Ergänzung der direkten Steuern bilden, als mit Hilfe 
der indirekten Steuern die überlasteten Steuerkräfte Erholung finden 
würden, während die schwach belasteten Kräfte mit größerer Last 
belegt würden. Während durch die direkten Steuern bloß die 
durchschnittliche Steuerkraft in Anspruch genommen wird, dienen 
die Verzehrungssteuern zur Besteuerung der tatsächlichen Steuer 
kraft, des momentanen Einkommens. Auch diese Auffassung ist nach 
mancher Richtung hin zu beschränken, beziehungsweise zu rekti 
fizieren. Jedenfalls kann von Selbstbesteuerung nur dort die Rede 
sein, wo der Betreffende dessen bewußt ist, daß in dem Preis der 
Ware auch Steuer enthalten ist, was namentlich bei den weniger 
Gebildeten nicht immer der Fall ist. Der Steuerpflicht sind wir 
uns bewußt, wenn wir eine Ware, die mit Zoll belegt ist, aus dem 
Auslande bringen. In der Tat unterbleiben in vielen Fällen solche 
Käufe, da es den Betreffenden bekannt ist, daß außer dem Preise 
noch der Zoll zu zahlen ist. Aber nicht bei jeder Verzehrungs 
steuer ist die Steuerlast so unmittelbar zu erkennen. Es sei 
nur nebenbei bemerkt, daß die Macht der Selbstbesteuerung sehr 
leicht zu beurteilen ist aus der Tatsache, daß unzählige Reisende 
Waren über die Grenze bringen, ohne bei der Zollrevision dieselben 
anzugeben. Auch die Zahl der Gesetzesübertretungen geben hierüber 
Aufschluß. So viel ist gewiß, daß niemand bloß aus dem Triebe 
der Selbstbesteuerung konsumiert, selbst wenn er überzeugt ist, daß 
ihn die direkten Steuern nur wenig belasten. Wer konsumiert, tut 
es, weil er konsumieren will, nicht aber, weil er sich besteuern will.
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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