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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

344 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
zehrungssteuer par excellence die Steuer der kleinen Leute, die 
infolge ihrer geringen Kraft nicht in der Lage sind, an voraus 
festgesetzten Terminen ihrer Steuerpflicht zu genügen. Bei der 
Verzehrungssteuer geschieht die Steuerzahlung, ebenso wie der Ver 
brauch, mit welcher jene unzertrennlich zusammenhängt, dann, wenn 
es die Zahlungsfähigkeit des Steuersubjektes möglich macht. Hier 
durch sind viele Übelstände vermieden, sowohl von seite der Steuer 
zahler, als von seite des Staates. Dort, wo das Einkommen und der 
Vermögenszustand unbestimmt, schwankend ist, dort kann die Steuer 
zahlung nicht fixiert werden, weder der Höhe noch dem Zeitpunkte 
nach. Die Verzehrungssteuer wird diesem Umstande vollkommen 
gerecht. Übrigens besteht diese Unbestimmtheit nicht bloß mit 
Rücksicht auf den Zeitpunkt, sondern auch mit Rücksicht auf die 
Steuersubjekte. Der Staat vermag es nicht, die kleinen Steuerkräfte 
in Evidenz zu halten, was bei den direkten Steuern unbedingt nötig 
ist; die indirekte Steuer hingegen arbeitet automatisch und erreicht 
auch die minimalsten Steuerkräfte. 
Auch der Eingang der staatlichen Einnahmen gewinnt eine 
vorteilhaftere Verteilung, als bei den direkten Steuern, deren Ein 
heferung an zwei halbjährigen, oder vier vierteljährigen, oder höchstens 
zwölf monatlichen Terminen erfolgt. Dies ist Folge der Tatsache, 
daß die indirekten Steuern die elementaren Vorgänge der Wirt 
schaft begleiten, während die direkten Steuern bloß die Haupt 
resultate erfassen, weshalb dieselben ohne besondere Inkonvenienzen 
nur dort Anwendung finden können, wo stärkere Steuerkräfte, größere 
Ergebnisse, größere Regelmäßigkeit und Sicherheit vorzufinden sind. 
Vom Gesichtspunkte der Steuerzahlung hat die indirekte Steuer 
auch noch einen anderen Vorteil und der besteht darin, daß die 
Steuerzahlung von seiten des Steuerzahlers stattfindet, ohne daß 
dies demselben die geringste Mühe, Ausgaben, Zeitverlust verursachen 
würde, was mit dem Aufsuchen der Ämter, das hier wegfällt, un 
vermeidlich verbunden ist. Wie oft geschieht die Verletzung der 
Steuerpflicht bloß deshalb, weil das Steuerzahlen wirklich mit viel 
Plackerßien, Zeitverlust, Ünbequemlichkeit verbunden ist; all dies 
fällt bei der indirekten Steuer in der Regel weg. 
Wir können auf Grund des Gesagten zusammenfassend den 
Vorteil der indirekten Steuer als mit der Indirektheit zusammen 
hängend bezeichnen; wer derselben weitere Vorteile beilegen will, 
wird in Übertreibungen verfallen. 
darauf hin, daß die direkten Steuern den Steuerpflichtigen mit Pfändung be 
drohen.
	        

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Schragen Der Gilden Und Aemter Der Stadt Riga Bis 1621. Häcker, 1896.
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