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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

370 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Vermögen eingefügt werden, wie Erbschaften, Gewinne usw. Eine 
weitere Schwierigkeit verursacht jener Umstand, daß die Bedürfnis 
befriedigung nicht nur mittels neu eintretender Güter geschieht, 
sondern vermittels solcher, die bereits zum Besitz gehören, sowie 
mit solchen, die aus der Produktionstätigkeit des Individuums sich 
ergeben; hierzu gehören unentgeltliche Wohnung, Heizung, Be 
leuchtung, Reise, Bedienung, unentgeltlicher Genuß der zum eigenen 
Vermögen gehörenden Gegenstände, unentgeltliche Inanspruchnahme 
der aus der eigenen Beschäftigung sich ergebenden Güter, Dienst 
leistungen, Vorteile usw. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein 
großer Unterschied in der wirtschaftlichen Lage zweier Individuen 
besteht, also auch in deren Leistungsfähigkeit, von denen jedes ein 
Geldeinkommen von 5000 Mark genießt, von denen jedoch das eine 
ausschließlich nur dieses Geldeinkommen besitzt, das andere, z. B. 
der Sekretär einer hohen Persönlichkeit, überdies vollständig un 
entgeltlich mit allem versorgt wird: Kost, Wohnung, Kleidung 
ärztliche Pflege, Reise usw. also das Gehalt ganz oder fast ganz 
zur Vermögensbildung verwenden kann. Es wäre unmöglich, diesen 
Unterschied in der wirtschaftlichen Lage bei der Besteuerung nicht 
zu berücksichtigen, freilich mit mikroskopischer Genauigkeit kann 
nicht vorgegangen werden, also z. B. in das Einkommen des Ad 
vokaten, der seine Familie mit juristischem Rat und juristischer 
Intervention versieht, das anzurechnen, was andere Familien darauf 
aus ihrem Einkommen zu verwenden haben, beziehungsweise den 
Gegenwert dieser unentgeltlichen Leistungen wäre kaum durch 
führbar. 
Wie weit sich diese Auffassung in den positiven Gesetzen 
widerspiegelt, dafür kann namentlich folgende Orientierung Stütz 
punkte bieten, wofür wir bei Schanz Daten finden. Überall 
werden die vom Produzenten erzeugte und von ihm und seiner 
Familie verbrauchten Produkte ins Einkommen eingerechnet. 
Hiervon finden sich nur wenig Abweichungen, so in Baselland, Nord 
amerika. Hinsichtlich des Nutzvermögens wird überall die im eigenen 
Hause benutzte Wohnung in das Einkommen eingerechnet; Aus 
nahme hiervon findet sich in Mecklenburg. Die Benutzung anderer 
Bestandteile des Nutzvermögens, so Kleider, Wäsche, Mobiliar, 
wird in der Regel in das Einkommen nicht eingerechnet, was auch 
begreiflich ist. Einzelne Gesetze heben dies speziell hervor. Die 
von dritten Personen gewährten unentgeltlichen Leistungen werden 
in das Einkommen eingerechnet, so Naturalien, Wohnung, Amts 
kleidung usw. Eine wichtige Frage bildet die Berücksichtigung 
der Wertsteigerungen und Wertminderungen; hierher gehören
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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