Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

402 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
sehen Aufnahmen usw. ihren Einfluß ausübten. Schon im Jahre 
1848 wurde von seiten der Gesetzgebung der Beschluß gefaßt, daß 
die Grundsteuer eingeführt werde. Sie sollte auf Grund der Pacht 
verträge, der üblichen Pachtschillinge und dem auf Grund der 
mittleren Preise berechneten Durchschnittsertrage festgesetzt werden. 
Die Revolution und der ungünstige Ausgang des Unabhängigkeits 
krieges hinderten die Ausführung dieses Beschlusses. Der öster 
reichische Absolutismus verfügte mittels kaiserlichen Patentes vom 
20. Oktober 1849 die Anfertigung des Grundsteuerkatasters. Da 
dies auf große Schwierigkeiten stieß, ordnete man die Anfertigung 
eines Provisoriums an. Dieses Grundsteuerprovisorium wurde mit 
Beseitigung jeder Vermessung und Schätzung einzig und allein auf 
der höchst unverläßlichen Grundlage angefertigt, welche die An 
gaben der Gemeindebewohner und der Schätzungskommissäre boten. 
Die zur Einführung der Grundsteuer verwendeten fremden Beamten 
hatten die Aufgabe, eine möglichst hohe Steuerbasis zu schaffen, 
und nicht selten wurde der durchschnittliche Ertrag so hoch ange 
setzt, wie er in Wirklichkeit nie erreicht wurde. Die Mangelhaftig 
keit und darausfolgend die Ungerechtigkeit dieses Grundsteuer 
provisoriums sahen auch die österreichischen Staatsmänner ein und 
im Jahre 1863 wollte der Finanzminister Plener vom Ertragskataster 
zum Wertkataster übergehen. Doch ging dieser Plan in die Brüche, 
da man dahinter Steuererhöhungen witterte. Mit Wiederherstellung 
der ungarischen Verfassung im Jahre 1867 faßte man die Ab 
schaffung des von der Nation einmütig verurteilten Grundsteuer 
provisoriums und der damit verbundenen Miseren ins Auge, aber 
noch.war es nicht möglich, eine radikale Reform sogleich durch 
zuführen. Dies erfolgte erst im Jahre 1875, als man die Anfertigung 
des Katasters anordnete. Auch dieser Kataster weist große Mängel 
auf und selbst offiziell wurde zugestanden, daß die Schätzungen so 
ungleich sind, daß der Steuerschlüssel zwischen 1 — 100 Prozent 
schwankt. Dem wurde im Jahre 1909 einigermaßen abgeholfen, 
als eine Revision des Katasters angeordnet wurde. 
3. Die Grundsteuer finden wir in einer oder der anderen Form 
in allen Staaten. In England wurde die ursprüngliche Grundsteuer 
(Land tax) ablösbar gemacht, da der Zusammenhang mit dem Er 
trag aufgehört hatte. Überdies sollte durch die Ablösung der Zweck 
erreicht werden, den Kurs der Staatspapiere zu festigen, da die 
Ablösungssumme in Staatspapieren erlegt wurde. Gegenwärtig wird 
die Besteuerung der Grundrente mittels Skala A und B der 
Einkommenssteuer erreicht. In Frankreich, wo infolge der Miß 
bräuche des ancien regime das alte Steuersystem unerträglich ge-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.