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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 21 
Einer der ersten, der die Bedingungen des Gedeihens der 
Staatswirtschaft in dem Gedeihen des Volkswohlstandes erblickt, 
war Justi. Justi entdeckt seinem Standpunkte gemäß die Wichtig 
keit der Steuern als Einnahmequellen, wenn er dieselben auch noch 
als außerordentliche Einnahmequellen betrachtet. Er wünscht, daß 
die Staatsausgaben mit dem Einkommen des Volkes in Einklang 
seien und den Staatseinnahmen angepaßt werden. Die Steuer soll 
durchschnittlich ein Sechstel des Volkseinkommens in Anspruch 
nehmen; ein Viertel wäre viel, ein Achtel wenig. Er ist gegen 
Einkommen- und Vermögenssteuern. Den Unterschied von Doma- 
nium und Ararium verwerfend, betrachtet er alle Einnahmen als 
Staatseinnahmen. Justi stellt allgemeine Steuerprinzipien — „fünf 
Grundregeln“ — auf, die einigermaßen an die von Adam Smith 
erinnern. Wichtig ist auch seine Stellungnahme bezüglich der 
Steuerbewilligung, indem er es tadelt, daß die Steuern auf be 
ständig verwilligt werden, während dieselben von den Ständen oder 
den Repräsentanten des Volkes von Jahr zu Jahr bewilligt werden 
sollten. Justi ist gegen die Verpachtung der Steuern, da Steuer 
pächter immer Blutegel des Volkes sind. Er beschäftigt sich auch 
mit der Frage der Staatsausgaben, die, wie er sagt, von den bis 
herigen Kameralisten so gut wie gänzlich übergangen würden. Auf 
den Militäretat rechnet er wenigstens die Hälfte der Einkünfte. 
Der Frage der Staatsschulden widmet er weniger Aufmerksamkeit. 
Er billigte das System des Staatsschatzes, das in Preußen so gün 
stige Ergebnisse aufwies. Justi hat sich auch dadurch Verdienste 
erworben, daß er die Finanzwissenschaft selbständig und systematisch 
behandelt, der Schöpfer des ersten selbständigen Werkes über Fi 
nanzwissenschaft ist. Er erkennt die historische Entwicklung der 
finanziellen Institutionen. Die Frage der volkswirschaftlichen Wir 
kungen der Besteuerung erweckt sein Interesse. Im allgemeinen 
haben auf Justis Ansichten die Erfahrungen der Zeit Maria The 
resias und Friedrichs d. Gr. großen Einfluß ausgeübt. Seine Haupt 
werke: Systematische Abhandlung aller ökonomischen und Kameral- 
wissenschaften (1755) und System des Finanzwesens (1766). 
Es kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß in der Geschichte 
der Finanzwissenschaft das physiokratische System eine bedeutende 
B-olle spielt. Hier wurde zuerst der schwierige Versuch gemacht, 
die Staatswirtschaft auf eine möglichst einfache, natürliche, rationelle 
Grundlage zu stellen. Vielleicht hat sich nirgends ein fehlerhaftes, 
drückendes, ungerechtes, ungesundes, volkswirtschaftlich schädliches, 
politisch empörendes Steuersystem mit ganzer Wucht fühlbar ge 
macht als in dem vorrevolutionären Frankreich. Darum ließen schon
	        

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Compte Rendu Des Travaux de La Chambre Syndicale Pendant Lʹannée 1926. Soc. Anonyme du Sémaphore de Marséille, 1927.
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