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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

F. V. Abschnitt Verkehrssteuern. 
419 
mobilen Vermögens. Besonders dann ist diese Besteuerung gerecht 
fertigt, wenn die Inanspruchnahme der stärkeren Steuerkräfte durch 
Einkommen- und Vermögenssteuern nicht durchgeführt ist. Dort 
aber, wo die Versicherung im Dienste der zur Vermögensbildung 
und Bedürfnisbefriedigung schwachen Arbeitseinkommen steht, be 
findet sich die Besteuerung der Versicherung im Gegensatze zu den 
Prinzipien der Sozialpolitik und der Proportionalität. Auch die 
Besteuerung der die Produktivkräfte vernichtenden Schäden und 
Unfälle ist nicht berechtigt, da die gezahlten Prämien als Produk 
tionskosten des betreffenden Produktionszweiges betrachtet werden 
müssen. 
h) In die Reihe der Verkehrssteuern gehört, obwohl einiger 
maßen auch den Charakter der Verzehrungssteuer besitzend, die in 
mehreren Staaten eingeführte Steuer auf den Eisenbahn- und Dampf 
schiffsverkehr. Diese Steuer läßt sich kaum verteidigen, da der 
Ortswechsel weder von Personen noch von Waren Steuerkraft verrät. 
Mit demselben Rechte könnte auch jeder andere Ortswechsel be 
steuert werden. Zu dieser Besteuerung verführt namentlich der 
Umstand, daß hierdurch größere Einnahmen zu gewinnen sind und 
zwar durch Inanspruchnahme weniger Steuerzahler, da die Eisen 
bahn- und Dampfschiffgesellschaften die Steuer an Stelle der Reisen 
den oder Verfrachter bezahlen und dieselbe auf diese in dem er 
höhten Preis überwälzen. Diese Steuer hat aber auch nachteilige 
Wirkungen auf die Volkswirtschaft, da dieselbe die Konkurrenz 
verhältnisse einzelner Orte, ja ganzer Landesteile verändert, gewisse 
Orte, Gegenden und gewisse Transporte begünstigt, namentlich die 
in der Nähe großer Zentren liegenden Gegenden, die von größerer 
Feme oder öfters zu transportierenden Waren schwerer trifft, wo 
durch gerade das gegenteilige Resultat erreicht wird, als eigentlich 
das moderne Verkehrssystem anstrebt, nämlich den Einfluß der 
Entfernung möglichst zu eliminieren resp. zu reduzieren. Der Ein 
fluß dieser Steuer wird sich demzufolge auch auf dem Gebiete der 
Produktion und Konsumtion fühlbar machen. Ein Fehler dieser 
Steuer ist auch, daß dieselbe weder mit dem Werte der Waren 
noch mit dem aus dem Verkehr erwarteten Vorteil in Verhältnis 
steht. Auch Lotz spricht sich neuerdings gegen diese Steuer aus. 
Die meisten Staaten haben diese Steuer zum mindesten infolge des 
Krieges eingeführt (Deutsches Verkehrssteuergesetz vom 1. August 
1917). Österreich, Ungarn, Italien, England usw. haben die bereits 
bestehende Steuer erhöht. 
i) Eine der berechtigtesten Arten der Verkehrssteuer ist die 
Besteuerung der auf das Spiel verwendeten und der dem Spielzufall 
27*
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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