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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

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the scale towards 108 XXV 1. I i 'IS |s I o s S entschuldbar. Die neuen Gebiete hingegen, die bisher fast ohne ihn ausgekommen wären, müfsten auf ihn verzichten!" Die Absicht, die dieser Beweisführung zugrunde lag, war klar: man wollte eben durch ein Teilverbot die zukünftige Entwicklung Trinidads und Guyanas unterbinden. Dieser Logik konnte sich die britische Regierung un möglich anbequemen. Schon nicht aus technischen Gründen. Wer wollte, zumal im Kriege, kontrollieren, ob ein aus Eng land abgesegeltes Sklavenschiff die für die älteren Inseln er laubten Negerimporte auch wirklich nur dorthin, nicht nach Trinidad oder Guyana brachte? Solange aufserdem in West indien der interinsuläre Sklavenhandel, d. h. der Kauf und Verkauf von einer Insel zur andern, erlaubt war, war es bei der geographischen Beschaffenheit des Archipels unmöglich, das Einfuhrverbot für gewisse Bezirke durchzuführen. War der Handel nur an einer einzigen Stelle gestattet, so war es bei der Zerrissenheit der Küsten mit ihren unzähligen Buchten, Untiefen und Schlupfwinkeln kaum möglich, seine Ausdehnung auf die übrigen Gebiete zu verhindern. Aber noch andere, schwerer wiegende Gründe erheischten eine gänzliche, keine teil weise Abolition : Ganz allgemein der Grundsatz der Gerechtig keit verbot, die verschiedenen Teile des westindischen Kolonial reiches verschieden zu behandeln. Trinidad war seit 1802 ein gleichberechtigtes Glied in der Reihe der britischen Be sitzungen , das dieselben Ansprüche erheben konnte, wie z. B. Jamaika. Es vom Sklavenhandel auszuschliefsen, wäre eine offenbare Benachteiligung seiner Kolonisten gewesen (siehe z. B. Mr. Gascoyne, 25. April 1806, H. o. C., der auf diese Un gerechtigkeit hinwies), die sich leicht bitter hätte rächen können. Für England kam es damals darauf an, sich schnell die Sympathien und Gefühle der Anhänglichkeit und Zu friedenheit der neuen Untertanen zu erwerben. Eine partielle Abolition wäre hierfür schwerlich das rechte Mittel gewesen; für Trinidad deshalb nicht, weil starke Tendenzen vorwalteten, die Insel für Spanien zurückzuerobern (Napoleon z. B., siehe Thiers, VI, S. 431), und für Guyana deshalb nicht, weil die dortigen Pflanzer 1804 sich freiwillig unter die britische Oberhoheit gestellt hatten und durch eine ungerechte Gesetz gebung schwer verletzt worden wären. Um so mehr konnte sich England den Vorwurf der Ungerechtigkeit ersparen, als der winkende Vorteil zu gering gewesen wäre im Vergleich zu folgendem Nachteil: Es hätte das Recht verwirkt, sich bei künftigen internationalen Abolitionsverhandlungen als Schützer der Moral und der Menschlichkeit aufzuspielen! Eine inter nationale Abolition hatte es aber von Anfang an, seitdem es an eigene Abolition dachte, ins Auge gefafst, wie die er wähnten Verhandlungen Pitts mit der französischen Regie rung, sowie die im Dezember 1806 mit den Vereinigten

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Die Wirtschaftlichen Und Politischen Motive Für Die Abschaffung Des Britischen Sklavenhandels Im Jahre 1806/07. Duncker & Humblot, 1905.
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