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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

F. II. Abschnitt. Steuern auf unentbehrliche Lebensmittel. 491 
Die Salzsteuer begegnet uns schon in älteren Perioden der 
Geschichte. In Ungarn bildete das Salz schon früh Gegenstand 
des Regale. Dies beweist die goldene Bulle (1222). Unter König 
Mathias Corvinus gaben die Salzbergwerke ein Siebentel der ge 
samten Staatseinnahmen. Die Salzsteuer erweckte zu allen Zeiten 
großes Mißtrauen, ja Erbitterung, selbst Revolutionen sind auf die 
selbe zurückzuführen. Besonders bedrückend war die Salzsteuer 
„gabelle“ in Frankreich vor der Revolution, wo dieselbe in vielen 
Gegenden wie eine Kopfsteuer ausgeworfen wurde und jeder ver 
pflichtet war, im Verhältnis zur Zahl der Familienglieder ein ge 
wisses Quantum Salz zu kaufen. Dazu kamen noch unerträgliche 
Plackereien. „Man sieht täglich — sagt Taine 1 ) - wie Leute, die 
kein Brot haben, gepfändet und exequiert werden, weil sie kein 
Salz kaufen. . . . Von den obligaten 7 Pfund darf kein Körnchen 
zu anderen Zwecken verwendet werden, als zum Kochen und bei 
Tische. Sollte jemand von dem für die Suppe bestimmten Salz 
einen Teil zum Einsalzen eines für den Winter geschlachteten 
Schweines verwenden, würde ihm das Schwein konfisziert und er 
zu einem Pönale von 300 Franks verurteilt werden. . . . Auch ist 
es bei einem Pönale von 20—40 Franks verboten, aus dem Meere 
oder aus Salzquellen Wasser zu schöpfen. Sodann ist es versagt, 
das Vieh an salzhaltigen Orten trinken zu lassen. . . . Man muß das 
natürliche Salz, das sich in mehreren Kantonen der Provence bildet, 
jedes Jahr zerstören. . . . Findet der Salzkontrolleur, daß das Salz 
zu gut ist, so erklärt er es für geschmuggelt, weil das offizielle 
gewöhnlich schlecht und mit Schutt gemengt ist. 1- Diese Schilderung 
der Zustände vor der Revolution bedürfen keines Kommentars. 
Trotzdem hält Leroy-Beaulieu die Salzsteuer für berechtigter, als 
die Besteuerung der geistigen Getränke. 2 ) 
Die Salzsteuer kommt namentlich in drei Formen vor: a) als 
Produktionssteuer, in welchem Falle die Produktion frei ist und die 
Besteuerung bei der Produktion geschieht, wie in Deutschland, 
Frankreich: b) als Zoll in jenen Staaten, wo das Salz nicht pro 
duziert wird, wie in Dänemark, Norwegen, Spanien, Portugal, Nord 
amerika; c) als Monopol. Das Salzmonopol besteht in einer ganzen 
Reihe von Staaten, so Österreich, Ungarn, Serbien, Rumänien, 
Griechenland, Türkei, Italien, Schweiz, Britisch-Ostindien, China. 
Das Monopol erleichtert der Umstand, daß die Produktion einfach 
und nicht kostspielig ist, so daß der Betrieb auch staatlich durch- 
*) Das vorrevolutionäre Frankreich, 8. 367 u. f. 
q Traite de la science des finances, I. Bd., S. 668.
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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