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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

jf. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 505 
Zirkulation. Im letzteren Falle kann wieder ein verschiedener 
Modus in Anwendung kommen. Der seinerzeit viel besprochene 
Vorschlag von Alglave ging dahin, daß der Staat nur die Vermittler 
rolle übernehme, indem er den Spiritus vom Produzenten kauft und 
an die Wirte verkauft; der Gewinn des Staates bestände in der 
Differenz des Einkaufs- und Verkaufspreises. Der Staat kann das 
Monopol auch in der Form ausüben, daß er den Ausschank von 
einer Lizenz abhängig macht. In der Schweiz umfaßt das Monopol 
die Produktion und die Einfuhr. Die Produktion besorgt der Staat 
aber nicht selbst, sondern überläßt sie Einzelnen, die die ganze 
Produktion einliefern. Dies deckt aber nur etwa ein Viertel des 
Bedarfes, das übrige wird eingeführt. Finanziell und sittenpolizei 
lich hat sich das Branntweinmonopol in der Schweiz bewährt. Der 
Konsum sank beiläufig auf die Hälfte. Der Schmuggel nahm ab, 
die Kontrolle wurde vereinfacht. 
In Rußland bildete die Besteuerung des Branntweins bis zum 
Ausbruche des Weltkrieges das Rückgrat der Besteuerung. 1 ) Die 
Besteuerung war eine komplizierte und beruhte auf verschiedenen 
Titeln: Patentsteuer, Fabrikatensteuer, Lizenz, Monopol, Steuer auf 
den Kleinverkauf und eine Steuer auf Liköre. Seit dem Jahre 
1895 wurde die Steuer durch ein Handelsmonopol ersetzt. Wie 
hoch die Besteuerung des Spiritus in Rußland war, ergibt sich daraus, 
daß die Monopolverwaltung denselben um das 6—8 fache des Ein 
kaufspreises verkaufte. 
Im Deutschen Reich war die Besteuerung des Spiritus eine 
verschiedene; am wichtigsten aber war die Fabrikatensteuer, die 
einen zweifachen Steuersatz hat, für kontingentierten Spiritus und 
nichtkontingentierten Spiritus. Überdies wird eine sogenannte 
Betriebssteuer eingefordert. 
In Österreich, das in der Geschichte der Branntweinsteuer eine 
wichtige Rolle spielt, und in Ungarn fand bei der Neuregelung der 
Branntweinsteuer das deutsche Verfahren Eingang. Der kontingen 
tierte Spiritus zahlt nach einem niedrigeren Steuerfuß und wird 
zwischen den industriellen und landwirtschaftlichen Brennereien 
aufgeteilt In Ungarn ist die Frage des Branntweinmonopols mehr 
mals auf der Tagesordnung gestanden. Im Weltkriege hat die 
Regierung das ganz neue Prinzip aufgestellt, daß der Fiskus an der 
Preiserhöhung des Spiritus in einem gewissen Verhältnis beteiligt 
ist Hierdurch werden dem Fiskus ohne weiteres größere Einnahmen 
>) Siehe Schulze-Gävernitz, Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland 
(Leipzig 1899).
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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