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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

520 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Kapitalsteuer unterliegen würde, dann wäre die Haussteuer gegen 
standslos. Doch hat die Form der Grebäudesteuer ihre gute Be 
rechtigung in der eigentümlichen, leicht erkennbaren, sichtbaren, 
steuerlich leicht erfaßbaren Form des Steuerobjektes, das eine 
wichtige, bedeutende Gruppe der Wirtschaftsobjekte bildet. Auch 
die Steuerquelle ist hier eine zweifache, insofern als bei solchen 
Häusern und Wohnungen, die zur Selbstbenutzung dienen, die 
Steuerquelle der Wert der Nutzung ist, bei jenen Häusern und 
Wohnungen, die dem geschäftlichen Betriebe dienen, der Ertrag 
dieses Betriebes die Steuerquelle bildet. In vielen Fällen, namentlich 
in kleineren Städten und Dörfern, sind diese beiden Formen kaum 
zu unterscheiden, insofern als die Häuser zu Wohnzwecken und 
Geschäftszwecken verwendet werden. Auch die Idee der Besteuerung 
des aus der geschäftlichen Verwendung der Ubiquitäten sich er 
gebenden Ertrages ist nicht konsequent durchgeführt, insofern als zu 
landwirtschaftlichen Zwecken dienende Gebäude sowie auch Fabriks 
gebäude bei der Grundsteuer, resp. bei der Besteuerung der gewerb 
lichen Tätigkeit zur Steuer herangezogen werden. Aus dem Ge 
sagten ist zu ersehen, daß die Haussteuer theoretisch keine syste 
matisch durchgeführte Konzeption ist und deren Entwicklung zur 
Einkommensteuer eigentlich der Rationalität am besten entspräche. 
Der Einkommensteuer nähert sich am vollständigsten jene Form 
der Haussteuer, die wir Hauszinssteuer nennen, bei welcher 
das aus der Vermietung von Häusern resp. Wohnungen erzielte 
Hauszinseinkommen die Steuerquelle bildet. Diese Form der Steuer 
kann aber nur bei den wirklich vermieteten Wohnungen resp. 
Lokalitäten in Anwendung kommen. Manche Steuergesetze dehnen 
aber die Hauszinssteuer auf alle jene Orte aus, wo die Vermietung 
die Regel ist (mehr als die Hälfte der Gebäude vermietet ist), in 
welchem Falle das Mieteinkommen bezüglich der nicht vermieteten 
Wohnungen mit Hilfe der Analogie festgestellt wird. Ja in Ungarn 
Lt man soweit gegangen, daß man die Hauszinssteuer für einzelne 
Stadtteile durchgeführt hat, da es viele Ortschaften gibt, in denen 
wohl im ganzen die vermieteten Häuser in Minorität sind, dabei 
aber in den entwickeltsten Stadtteilen doch die Majorität bilden. 
Eine andere Form der Haussteuer ist die Hausklassensteuer, welche 
nach jenen Häusern gezahlt wird, die nicht vermietet sind, also von 
dem Besitzer selbst benutzt werden, in welchem Falle also die 
Nutzung die Steuerquelle bildet. Diese Steuer hat einen starken 
Verbrauchssteuercharakter und darum sagt auch Schäffle von ihr, 
es sei sehr zweifelhaft, ob sie noch zu den direkten Steuern ge 
rechnet werden könne. Eigentümliche Formen der Haussteuer ist
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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