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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

F. V. Abschnitt. Kriegssteuern. 
536 
oder nicht, jede Zunahme des Einkommens oder des Vermögens 
als steuerbar betrachtet wurde mit der Begründung, daß der Krieg 
für viele Tausende große Verluste mit sich bringt. Jeder also, der 
während des Krieges nicht nur unbeschädigt bleibt, sondern sogar 
seine Lage gebessert hat, eine besondere Leistungsfähigkeit besitzt 
und somit mit einer Steuer belastet werden darf. In seiner äußersten 
Konsequenz hat man dann (siehe das Gesetz für das Deutsche Kerch), 
auch noch diejenigen als besonders steuerfähig betrachtet, die während 
des Krieges Einbußen, aber doch nur in geringem Maße (bis 10 Pro 
zent) erlitten haben. So sehen wir, daß es sich nicht bloß um die 
mit dem Kriege in enger Beziehung stehenden hohen Gewinne der 
Produzenten, der Händler und namentlich der Vermittler handelt, 
sondern überhaupt um die Besteuerung der während der Knegs- 
iahre erlangten höheren Einkommen oder Vermögen, wenn auch 
diese Erhöhung mit dem Kriege in gar keiner Verbindung steht. 
Die Steuer ist also in der Regel eine außerordentliche Steuer aut 
das nicht infolge, sondern bloß während des Krieges erlangten 
höheren Vermögens oder Einkommens. 1 ) 
Die Motivierung dieser Steuer zeigt uns eine ganze Skala von 
den achtungswertesten bis zu den verwerflichsten Motiven. Manche 
sehen die Berechtigung dieser Steuer in dem Prinzipe „noblesse 
oblige“ ; wem der Krieg besondere wirtschaftliche Vorteile brachte, 
der "'solle in höherem Maße zu den Lasten des Krieges beitragen. 
Andere gingen von der entgegengesetzten Auffassung aus, landen 
die Art und Weise dieser Gewinne sogar strafbar; die Betreffenden 
sollten bestraft werden, zum mindesten sollte der ganze Gewinn 
konfisziert oder doch zum großen Teile vom Staate beschlagnahmt 
werden Manche betrachten den Kriegsgewinn als wucherartig, da 
die Symptome des Wuchers: Notlage, Unwissenheit, in den meisten 
Fällen sowohl bei Geschäften mit Staatsorganen, als mit Privaten 
aufzufinden sind. Wieder andere betrachten den Kriegsgewinn als 
Konjunkturgewinn und wünschen deshalb dessen energischere Be 
steuerung. Zugunsten der Kriegsgewinnsteuer wurde auch ange 
führt daß ein großer Teil dieser Gewinne eigentlich darauf beruht, 
daß den Arbeitern nicht jener Lohn ausbezahlt wurde, der der Lage 
entsprochen hätte. Dagegen wird die Kriegsgewinnsteuer von Vielen 
perhorresziert. Diese führen an, daß der Begriff des Kriegsgewinnes 
überhaupt nicht recht zu fassen ist, dann daß die Betreffenden in 
der Regel wichtigere Dienste geleistet haben, da z. B. die Ver- 
i) Die Steuer auf die Kriegsgewinne kommt aus dem allgemeinen Volks 
empfinden“ (Neue Freie Presse, 1916, 18. April).
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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