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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

Gr. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. 
547 ' 
teiligung an deren Einnahmen (Österreich). Das Wesen der Bei 
träge oder Subventionen besteht darin, daß hier ein innerer Zu 
sammenhang mit der Zunahme der Aufgaben und damit der Steigerung 
der Ausgaben besteht. Die Beiträge werden in der Regel in einem 
gewissen Prozente der Ausgaben oder in einer Pauschalsumme fest 
gesetzt, sie werden entweder im allgemeinen als Beiträge zu den 
gesamten Ausgaben oder häufiger als Beiträge zu gewissen Ausgaben 
gewährt. Dieses System findet namentlich in England und Frank 
reich Anwendung. Von den beiden Systemen dürfte das der Bei 
träge rationeller sein, da es in engem Zusammenhange mit der Höhe 
des Bedarfes steht. In einzelnen Fällen gewährt der Staat Unter 
stützung in Form von Darlehen. 
Die Beteiligung der Selbstverwaltung an den Einnahmen des 
Staates ist namentlich auf folgende Gründe zurückzuführen: a) Die 
außerordentliche Zunahme der Aufgaben der Selbstverwaltung, wo 
mit deren Einnahmequellen nicht Schritt halten; b) die Erfüllung 
solcher Aufgaben, welche eigentlich Staatsaufgaben sind und durch 
deren Übernahme die Lasten des Staatshaushaltes erleichtert werden; 
c) in gewissen Fällen ist die Tätigkeit der Lokalverwaltung eine 
stellvertretende, die Lokalverwaltung wirkt als Organ der Staats 
verwaltung ; d) gewisse Einnahmequellen können nur auf größerem 
Territorium rationell verwaltet werden, so die Einkommensteuer, 
gewisse Verbrauchssteuern usw. e) Die Erfüllung staatlicher Auf 
gaben, z. B. der staatlichen Steuerverwaltung, der staatlichen Polizei 
verursachen außerordentliche Auslagen, f) Die Mangelhaftigkeit des 
Systems der Zuschläge. Die Zuschläge zu den Staatssteuern poten 
zieren oft die Mängel des staatlichen Steuersystems und berauben 
das Steuersystem der Gemeinden der nötigen Beweglichkeit, da in 
vielen Staaten noch das starre Ertragssteuersystem überwiegt, dann 
auch, weil der Staat im Interesse seiner eigenen Steuerbasis die 
Steigerung der Zuschläge ungern sieht. 
Die Befriedigung der Anforderungen des Haushaltes der Selbst 
verwaltungskörper, namentlich der Gemeinden, ist auf verschiedenen 
Wegen zu erreichen. Abgesehen davon, daß die Gemeinden in 
größeren Verbänden vereint werden können, um so ihre Aufgaben 
besser zu erledigen, oder, daß die Aufgaben derselben reduziert 
werden, kann dem Haushalt der Gemeinden auf verschiedene Weise 
gedient werden. Hierher gehören alle Maßregeln, welche die bessere 
Ausnutzung der dem Gemeindehaushalt zur Verfügung stehenden 
Mitteln befördert. Die Inanspruchnahme des Staates kann aber 
kaum umgangen werden. Der Staat gleicht mehr und mehr, wie 
dies Bild öfter gebraucht wurde, einem großen Saugapparat, der 
35*
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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