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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. 
563 
Beiträge einen dezentralisierenden Charakter, als die jährliche Be 
willigung der Quoten, Matrikularbeiträge eben Gelegenheit bietet, 
die Selbständigkeit der Staaten zu dokumentieren. Im Grunde sind 
ja auch jene Beträge Quoten, welche die ganz unabhängigen Staaten 
zur Erhaltung des Pariser Meteramtes, des neapolitanischen zoolo 
gischen Instituts, des Berner Eisenbahnamtes, zur Erhaltung des 
internationalen statistischen Bureaus im Haag, des internationalen 
Bureaus für Arbeitslosigkeit in Gent usw. bewilligen, ohne daß es 
jemandem in den Sinn käme, zu behaupten, daß dies die Unab 
hängigkeit jener Staaten gefährden könnte. Auch Heckei charak 
terisiert die Matrikularbeiträge als Beiträge oder Zuschüsse, welche 
im Haushalt lose organisierter Staaten, die einzelnen Mitglieder zu 
gunsten des überstaatlichen Organes zum Zwecke der Erfüllung 
gemeinsamer Aufgaben und Zwecke beisteuern. Sie bezeichnen aber 
den geringsten Grad politischer Zentralisation. Auch Boscher sagt, 
die auf Beiträgen der Teilstaaten beruhenden Einnahmen der Bundes 
macht bedeuten den geringsten Grad der Zentralisation. Freilich 
werden diese um so weniger befriedigen, da die Schwierigkeit einen 
von den Beteiligten anerkannten Verteilungsschlüssel zu finden und 
denselben zeitgemäß umzugestalten, gegen ein höheres Ausmaß der 
Quoten Einspruch erhebt. Am schärfsten betont Umpfenbach den 
losen Charakter der mit Matrikularbeiträgen operierenden Staaten 
verbindungen mit dem Ausspruch, daß zu dem faktischen Leben 
einer politischen Individualität selbständige Finanzen gehören. 
Treffend charakterisiert den Prozeß der Entwicklung zum selb 
ständigen Staat und der damit verbundenen Unabhängigkeit Cohn. 
Mit Recht weist er darauf hin, daß dort, wo die Teilstaaten nach 
und nach in dem Einheitsstaat aufgehen, ein engherziges Schachern 
mit Vorteilen und Lasten wegfällt, dort tragen die Teilstaaten mit 
jener Opferwilligkeit zu den Kosten des Gesamtstaates bei, wie der 
einzelne Staatsbürger zu den Lasten des Staates. So intensiv ist 
das Verhältnis von Hingabe und Gewähren, der stete Tausch von 
Vorteilen und Opfern, daß kleinliche Rechnung unmöglich ist. Es 
ist ein unvollkommener Zustand und das Gegenteil der Regel, wenn 
der größere Verband auf Alimentation von seiten der kleineren 
angewiesen ist (Bismarck: Das Reich soll nicht ein lästiger Kost 
gänger bei den Einzelstaaten sein!). Dies ist aber der Zustand 
eines Staates, der durch Matrikularbeiträge der einzelnen Staaten 
erhalten wird. 
2. Die Verschiedenheit des finanziellen Charakters kommt ins 
besondere im Staatenbund und Bundesstaat zum Ausdruck. In 
ersterem, wo die Aufgaben der Zentralgewalt sehr geringe sind, 
36*
	        

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Kommentar Zum Gesetz Über Eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs Und Zum Gesetz Über Eine Außerordentliche Kriegsabgabe Für Das Rechnungsjahr 1919 Vom 10. September 1919. Verlag von Otto Liebmann, 1920.
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