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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
577 
Smith’s für den Staatsschatz und weist darauf hin, daß gerade der 
Staatskredit eine wirtschaftliche Institution höheren Grades ist, der 
Staatsschatz eine niederen Grades; er weist die hohe wirtschaftliche 
Bedeutung des Staatskredites nach, dessen segensvolle Wirkungen, 
wie er auch genötigt ist zuzugeben, daß derselbe manchmal über 
trieben wird. Die günstige Entwickelung des englischen Staats 
kredites bildet den Hintergrund der Ansichten Sinclair’s, ebenso 
wie die wichtigen Lehren der Napoleonischen Kriege, den des 
wichtigen Werkes von Neheims. Da die großen Kosten der 
modernen Kriege mittelst Staatsschatz nicht gedeckt werden können, 
so bildet der Staatskredit das alleinige Mittel, daß eine Nation 
defensiv oder offensiv zur Geltung komme, und so ist es denn un 
leugbar, daß die Macht des Staates durch den Staatskredit erhöht 
wird. Der Staatskredit muß jedoch gekräftigt werden, hierzu ist aber 
nach Sinclair das beste Mittel die Amortisation, welche allein eine 
Schranke ist gegen Überschuldung. Die Theorie Chalmer’s basiert, 
wie die oben skizzierte Ansicht Smith’s darauf, daß die Staatsan 
leihen aus jenem Teile des Kapitalvorrates gewonnen werden, welche 
sonst zur Bezahlung von Arbeitern verwendet werden würden. Der 
Staatskredit schädigt also die Arbeiter. Diese Theorie kam nament 
lich dadurch zu Ehren, daß sie das Giro von John Stuart Mill 
erhielt, dem hartnäckigen Verteidiger der Lohnzinstheorie. Im 
Laufe der Zeit begegnen wir dann reiferen Ansichten über das 
Wesen des Staatskredits. Trotzdem sind auch noch in unseren 
Tagen die Ansichten divergierend. Leroy-Beaulieu sagt vom Staats 
kredit, daß derselbe an und für sich, weder gut noch schlecht, 
sondern eine notwendige Einrichtung des Staatshaushaltes ist, welche 
nur je nach den Umständen zu einer guten oder schlechten Sache 
wird. Dessen Berechtigung befürwortet er namentlich mit dem 
Argumente, daß jede Generation mit ihrer Arbeit und ihren Er 
sparnissen, der folgenden ein so großes Erbteil hinterläßt, welches 
die hinterlassenen Schulden weit übersteigt, namentlich aber jenen 
Teil der Schulden, der nutzlos ist. Dietzel weist nach, daß der 
Staatskredit die allein richtige Methode zur Deckung außerordent 
licher Ausgaben ist, da diese als Investitionen zu betrachten sind, 
.welche aus dem Kapital und nicht aus den Beiträgen der Steuer 
zahler gedeckt werden müssen. Gewissermaßen abschließend sind 
die AtWMpti Loren-/ v, Stein's, der sich mit den teilweise über 
triebenen Lehren Dietzel s berührend, in dem Staatskredit eine orga 
nische Einrichtung des Staatshaushaltes erblickt, dessen Inanspruch 
nahme nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht des Staates 
bildet, indem der Staat mit Hilfe des Kredits die späteren Gene- 
7 37 
Földes, Finanzwissenschaft.
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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