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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
593 
eine bedeutende relative Last, die eine gewisse Rückwirkung auf die 
Produktionskosten ausübt, da aber die Last der Staatsschuld nur 
im Vergleich zum Volksvermögen gemessen werden kann, so ist die 
Frage gewiß eine komplizierte. Vieles hängt auch davon ab, wie 
sich die Kreditfähigkeit des Staates gestaltet, wie sich die Höhe 
der Staatsschuld zur Kreditreserve, zu dem nicht zur Verfügung 
stehenden Kredit verhält usw. Eine Übertreibung ist es jedoch, 
daß den großen politischen Wettbewerb unter den Großmächten 
die Größe der Staatsschuld entscheiden werde. 1 ) Hierauf hat der 
Weltkrieg die Antwort erteilt, da alle kriegführenden Staaten in 
der Lage waren, bis zum letzten Moment Anlehen zu plazieren. 
11. Die Kreditfähigkeit der Staaten hängt von verschiedenen Um 
ständen ab, unter denen jedenfalls die staatswirtschaftlichen, die volks 
wirtschaftlichen, die politischen die höchste Bedeutung haben. Vom all 
gemeinen staatswirtschaftlichen Standpunkte ist es jedenfalls ein Vor 
teil, wenn die finanziellen Quellen des Staates weder durch Steuern, noch 
durch Anlehen stark in Anspruch genommen sind, wenn der Staatshaus 
halt ein geordneter und die parlamentarische Kontrolle des Staats 
haushaltes eine strenge ist. Namentlich das letzte Moment erklärt 
uns die Erscheinung, daß der Staatskredit namentlich durch Ver 
breitung und Festigung des Parlamentarismus günstig beeinflußt 
wird. Von staatswirtschaftlichem Standpunkte befördert den Staats 
kredit namentlich der Umstand, wenn der Staat seinen übernommenen 
Zahlungsverbindlichkeiten streng und pünktlich entspricht; wenn der 
Staat die Zahlungsbedingungen streng einhält: die Zahlungstermine, 
die Zahlungsorte, die Valuta usw., ja der Staat soll danach trachten, 
dem Gläubiger möglichst Vorteile zu bieten, wie wir ja z. B. sehen, 
daß die fälligen Kupons oft vor dem Verfallstage eingelöst werden. 
Die pünktliche Erfüllung der Verbindlichkeiten macht das nächste 
Anlehen billiger. Jener Staat, der seine Zahlungsversprechen nicht 
erfüllt, seine Zahlungen oft unterläßt, oder in einer schlechteren 
Valuta zahlt, oder die Zahlungstermine nicht einzuhalten vermag, 
die Zinsen trotz des Versprechens der Steuerfreiheit besteuert, 
wird, wie ein schlechter Schuldner, nur schwer und teuer Darlehen be 
kommen. 2 ) Jede streng eingehaltene Bedingung dagegen wird, wie 
1) Da wir auf die sonstigen politischen Beziehungen des Staatskredites 
nicht weiter eingehen, wollen wir hier nur bemerken, daß derselbe auch auf die 
strategischen Maßnahmen Einfluß ausübt , und daß kriegerische Maßnahmen 
manchmal nur deshalb geschehen, um die Aufnahme eines Anlehens zu er 
leichtern. Auch hierfür hat der Weltkrieg manches Beisp’el geliefert. 
2) Nach den Statuten der Londoner Börse sind die Obligationen jener 
Staaten zu streichen, die ohne Einwilligung der Gläubiger ihre Verbindlichkeiten 
modifizieren. 
Fold es, Finanzwissenschaft. 
38
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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