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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 
617 
im Grunde ist aber auch das Defizit Defizit der Verwaltungszweige 
im einzelnen oder im ganzen. Charakteristischer ist die Unter 
scheidung Stein’s, welcher unter Verwaltungsschulden diejenigen 
versteht, die von Vertretern einzelner Verwaltungszweige ausge 
nommen werden, häufig mit provisorischem Charakter, die Finanz 
schulden dagegen nimmt der Staat als solcher auf, mit Einwilligung 
der Gesetzgebung und diese bilden die eigentliche Staatsschuld. 
Vielleicht am zweckmäßigsten wäre zwischen Verwaltungsschulden 
und eigentlichen Staatsschulden in dem Sinne zu unterscheiden, 
als die Verwaltungsschulden im Rahmen einzelner Verwaltungs 
zweige zur Deckung der speziellen Bedürfnisse ausgenommen 
werden, gewöhnlich mit provisorischem Charakter, während die 
Staatsschulden jene sind, die auf Grund des Staatskredits als größere 
Finanzoperationen gewöhnlich mit beständigerem Charakter aufge 
nommen werden. Die eigentlichen Staatsschulden gehen vom Finanz 
minister aus, die Verwaltungsschulden von Vertretern einzelner 
Ressorts, z. B. vom Domänenminister, vom Eisenbahnminister, vom 
Unterrichtsminister usw. 
6. Eine viel umstrittene Frage hängt mit dem Umstande zu 
sammen, daß die Anlehen im Inlande oder im Auslande aufge 
nommen werden können. In England gab zuerst Gresham den 
Rat, die Schulden im Inlande aufzunehmen, und seitdem wurde dies 
die Regel. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß das inländische 
Anlehen das natürlichere ist, wenn der Kapitalreichtum des In 
landes genügend groß ist, daß überhaupt die Aufnahme im Inland 
möglich ist, wenn ferner die Aufnahme unter günstigen Bedingungen 
möglich ist, ferner wenn die Aufnahme nicht nötigt, das Kapital 
aus nützlichen Verwendungen herauszuziehen. „Auf inländische An 
lehen, sagt Rogers, kann jener Staat rechnen, dessen Bürger mehr 
erwerben, als sie verzehren.“ Wenn dagegen das Inland nicht in 
der Lage ist, die nötigen Kapitalien zur Verfügung zu stellen, oder 
dieselben nur zu schweren Bedingungen zur Verfügung stellen 
könnte und dieselben wichtigen wirtschaftlichen Zwecken entziehen 
müßte, dann kann keinen Moment lang daran gezweifelt werden, 
daß die Aufnahme im Auslande zweckmäßig ist. Es ist wahr, daß 
das Schuldnerland alljährlich an Zinszahlung bedeutende Summen 
an das Ausland zu zahlen hat, aber dieser Preis ist geringer als 
die Bedeutung, die die Erfüllung gewisser Staatsaufgaben besitzt, 
die aber bei Verzicht auf das ausländische Anlehen nicht erfüllt 
werden könnten. Jedenfalls soll jeder Staat danach trachten, daß 
er sich vom Auslande hinsichtlich des Staatskredits unabhängig 
mache, obwohl gerade vor dem Kriege die interessante Erscheinung
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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