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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 621 
Die über das Zustandekommen resp. durch den Einzelnen dem 
Staate gegebene Darlehen ausgestellte Urkunde ist der Staats 
schuldenbrief. Wo Staatsschuldenbriefe nicht ausgestellt werden, 
da erhält der Gläubiger nur eine Bestätigung der geleisteten Ein 
zahlung. Der Staatsschuldenbrief lautet etweder auf Namen oder 
auf Inhaber. Er besteht aus drei Teilen: den eigentlichen Staats 
schuldenbrief (auch Mantel genannt), den Couponbogen und die 
Couponanweisung (Talon). Der Staatsschuldenbrief enthält die Be 
dingungen des Darlehens, welche für das Rechtsverhältnis maß 
gebend sind, der Coupon lautet auf die fällige Zinsenforderung, der 
Talon auf einen neuen Couponbogen, wenn die dem Schuldbrief 
angefügten Coupons bereits insgesamt eingelöst sind und die Schuld 
noch nicht zurückgezahlt ist. 
Eine Betrachtung der historischen Entwicklung der Staats 
obligationen zeigt, daß im Anfange, als die Anlehen aufgenommen 
wurden und zwar zumeist als Anlehen des Souveräns, bloß ein 
Schuldbrief ausgestellt wurde, in dem natürlich der Gläubiger und 
der Zweck der Schuldaufnahme angegeben wurde. Als es sich 
später um größere Beträge handelte, da traten mehrere Bankiers 
gewissermaßen eine Koterie zusammen und es wurde dem Haupt 
gläubiger die Generalschuldverschreibung übergeben, den übrigen 
Teilschuldbriefe. Die weitere Entwicklung führte dann dahin, daß die 
Schuldbriefe dem Geldmärkte angeboten wurden, sie wurden infolge 
dessen in gewissen gleichen Appoints ausgestellt und in der Schuld 
urkunde wurde weder der Gläubiger noch die causa genannt, der 
Schuldbrief lautete nicht mehr auf Ordre, sondern auf den Inhaber, 
was natürlich die Verkehrsfähigkeit der Papiere außerordentlich 
erhöhte. Die Generalschuldurkunde fiel weg. 1 ) 
8. Zur Aneiferung des Publikums und zur Anspornung der 
Bereitwilligkeit des Kapitals wurden verschiedene Modalitäten in 
Anwendung gebracht, namentlich in früherer Zeit, welche die Un- 
entwickeltheit des Geldmarktes und des Kreditwesens charakteri 
sierten. Hier kommen namentlich die sogenannten Prämien- 
anlehen, Lotterieanlehen in Betracht. Bei diesen Anlehen 
werden die Zinsen zur Auszahlung von Gewinnsten verwendet, ganz 
oder zum Teil; im ersten Fall genießen die Gläubiger keine Zinsen, 
im zweiten nur bescheidene. Für den Zinsenverlust erhalten die 
Gläubiger Ersatz in den Chancen des Spiels. Eine gemilderte Form 
des Lotterieanlehens ist jenes, wo nur ein Teil der Zinsen zum 
i) Siehe Siebert, Über Entstehung und Entwicklung des öffentlichen Kredits 
im Großherzogtum Baden (Schanz, Finanzarchiv, 1918 I).
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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