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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

46 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
haushaltes zu provozieren. Und darum sind eigentlich auch alle 
Palliative, die empfohlen werden, überflüssig. Man lasse nur das 
Uhrwerk des parlamentarischen E-egierungssystems ungestört funk 
tionieren. 
Wbnn wir damit auch der Aufgabe überhoben wären, Labands 
Theorien einer weiteren Prüfung zu unterwerfen, so wollen wir doch 
bei deren hohen Bedeutung auch jene Einwendungen kurz darstellen, 
die, unserer unmaßgeblichen Ansicht nach, gegen dieselben erhoben 
werden können. So glauben wir vorerst Bedenken erheben zu müssen 
gegen die Unterscheidung von formellen und materiellen Gesetzen. 
Unserer Ansicht nach ist Gesetz Gesetz und jedes Gesetz muß auch 
einen materiellen Inhalt haben, wenn derselbe auch nicht sofort in einer 
festen Rechtsregel zutage liegt. In Ungarn wird die Anerkennung 
der Nation großen politischen Persönlichkeiten gegenüber in Form 
von Gesetzen ausgesprochen. So verewigte man in Gesetzen das 
Andenken des großen Staatsmannes Franz Deäk, das Andenken der 
Königin Elisabeth. So wird der Akt der Krönung im Gesetz auf 
genommen. So wurde die Feier des tausendjährigen Bestehens des 
ungarischen Reiches in einem Gesetzartikel inartikuliert. Diese 
Gesetze fordern jedenfalls die Pietät und wer diese auffällig ver 
letzt, dürfte auch der Strafe nicht entgehen. Wir glauben auch 
noch folgendes bemerken zu müssen. Das Leben des Staates setzt 
gewisse Kräfte und Institutionen voraus. Die staatsrechtlichen Ge 
setze bilden den höchsten Staatswillen mit Bezug auf diese Kräfte 
und Institutionen. Ein Teil der staatsrechtlichen Gesetze bezieht 
sich auf die Wirkung der Staatskräfte. Das Budget ist jenes Gesetz, 
welches zum Zwecke hat, jene finanziellen Kräfte zu messen, welche 
in einem gewissen Zeitraum zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben 
zur Verfügung stehen. Das Budget ist eines der die Funktionen 
des Staates regulierenden Gesetze, gehört in die Reihe der 
Funktionsgesetze, die gegenüber den Organisationsgesetzen als selb 
ständige Gruppe betrachtet werden können. Ob das Budgetgesetz 
Rechtssätze enthält, ist auch nicht so leicht zu entscheiden. Das 
Staatsleben ist durch Rechtssätze geregelt und hinter den Zahlen 
stecken Rechtssätze. Überdies enthalten die Budgetgesetze außer 
dem Staatshaushaltsplan auch spezielle Verfügungen. In der Regel 
muß das Budgetgesetz die Verfügung enthalten, daß zur Deckung der 
Ausgaben der Regierung die durch spezielle Gesetze geregelten 
Einnahmequellen überantwortet werden; ja diese Gesetze werden 
im einzelnen angeführt. Oft geschieht es auch, daß speziell durch 
Budgetgesetze neue Institutionen eingeführt, bestehende abgeändert 
werden. Oft werden Institutionen also Ausgabetitel und Einnahme-
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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