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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

662 
5. Buch. Der Staatskredit. 
laufenden Schuld 212 Millionen in den Sparkassen und der Post 
sparkasse placiert. Außerdem befaßt sich die Postsparkasse mit 
Ankauf von Staatsobligationen. Beiläufig ein Drittel der Staats 
schuld repräsentiert der Betrag, den die Sparkassen absorbieren. 
In Frankreich waren 31,4 Prozent der Staatsschuld bei Sparkassen 
und bei der Postsparkasse placiert. In neuerer Zeit spielt die 
Postsparkasse die Rolle des Staatsbankiers und die Emission der 
Staatsanleihen geschieht unter der Mitwirkung der Postsparkasse 
und der um dieselbe gruppierten Banken. Frankreich befördert die 
Placierung der Anleben auch durch besondere Maßregeln. An 
6000 Stellen geschieht die Einlösung der Coupons und 400 Amts 
stellen beschäftigen sich mit Verkauf und Umschreibung; die pla 
cierten Kapitalien sind der richterlichen Beschlagnahme entzogen, 
genießen Couponsteuerfreiheit und zahlen nur eine geringe Ver 
kehrssteuer. 
b) In parlamentarischen Staaten sind besondere Staatsschulden 
kommissionen mit der Kontrolle der Staatsschulden betraut. In 
einzelnen Fällen sind dann besondere Kommissionen mit der Kon 
trolle spezieller Schulden, wie der schwebenden Schuld, der Papier 
geldschuld, betraut. 
c) In verschuldeten Staaten ist nicht selten der Fall, daß die die 
ausländischen Gläubiger vertretenden internationalen Kommissionen 
die Verwaltung und Kontrolle der Staatsschuld versehen und die 
dem Schuldendienst zur Verfügung gestellten Einkommensquellen 
verwalten. Am wirksamsten geschieht dies in Ägypten. Schon im 
Jahre 1880 wurde ausgesprochen, daß die Einnahmen gewisser 
Provinzen und Verwaltungszweige der internationalen Schuldenkasse 
einzuliefern sind und daß die betreffenden Beamten sich nur mit 
den Quittungen dieser Kasse entlasten können. Die Delegierten 
werden direkt durch die Großmächte ernannt und diese haben das 
Recht, selbst vor dem Gericht gegen die Regierung aufzutreten. 
Natürlich die höchste Garantie besteht darin, daß England Ägypten 
okkupiert hat. Ähnlich ist die im Interesse der auswärtigen Gläu 
biger geschaffene Organisation in der Türkei. Hier werden aber 
die Delegierten nicht durch die Mächte ernannt, was ihre Autorität 
mindert. Noch schwächer war die Kontrolle in Serbien. Dort 
besTand die Monopolverwaltung aus sechs Mitgliedern, doch waren 
von denselben nur zwei Ausländer. In Griechenland bestand das 
Kontrollkomitee aus sechs Mitgliedern, die durch die Großmächte 
ernannt wurden. Dieses Komitee verwaltete jene Staatseinnahmen, 
welche für die Staatsschuld zur Verfügung gestellt wurden. Es 
sind dies die folgenden: die Monopole (Salz, Petroleum, Zünd-
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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