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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

50 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.. 
Steuerverweigerung der ungarischen Volksvertretung kommt auf das- 
deutlichste zum Ausdruck in den auf die Selbstverwaltung der 
Komitate, Städte und Gemeinden bezüglichen Gesetzen, die die 
Verfügung enthalten, daß die vom Reichstage nicht bewilligten 
Steuern von den Organen der Selbstverwaltungskörper nicht ein 
gehoben werden dürfen. 
3. Die parlamentarische Überwachung der finanziellen Gebarung 
der Regierung hängt in erster Reihe von der Art und Weise der 
Überwachung ab. In dieser Beziehung bildet ein wichtiges Moment 
der Zeitpunkt der Budgetverhandlung. Hierauf sind verschiedene 
Umstände von maßgebender Bedeutung. Vor allem muß natürlich 
das Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden, der es wahr 
scheinlich erscheinen läßt, daß das Budget voraussichtlich noch vor 
Beginn des entsprechenden Finanzjahres fertiggestellt werden könne.. 
Wenn das Budget bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet ist r 
so bedeutet dies eine Minderung der Rechte des Parlaments, da 
dann der Staatshaushalt ohne Budget geführt werden muß. Und 
wenn dieser Fall öfters eintritt, so wirkt er auch auf die Gründ 
lichkeit der Budgetverhandlung zurück; denn wenn der Staatshaus 
halt öfters ohne Budget geführt wird, wird sich nach und nach 
der Gedanke einnisten, daß ja die Budget Verhandlung ohnedies 
einen geringen Wert hat, was schon den Ernst der Budgetverhand 
lung ungünstig beeinflussen wird. Außerdem ist es ja natürlich, 
daß die verspätete Fertigstellung des Budgets auch der Exekutive 
viel Schwierigkeiten verursacht. Doch wenn auch einerseits das 
Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden muß, welcher die 
Fertigstellung desselbön sichert — also möglichst frühe —, so 
fordern andererseits wichtige Interessen, daß dasselbe nicht lange 
vor Eintritt des entsprechenden Finanzjahres beraten werde, da ja 
bei der Verwickeltheit, Veränderlichkeit und Größe des Regierungs 
apparates auf lange Zeit vorher die Ausgaben mit einiger Genauig 
keit kaum festgesetzt werden können. Denn es muß ja vor Augen 
gehalten werden, daß die Zusammenstellung des Budgets von Seite 
der Verwaltung Monate in Anspruch nimmt. Nehmen wir ein Bei 
spiel: Die Vorarbeiten für das Budget des Jahres 1917 müssen 
mindestens gegen Mitte des Jahres 1916 in Angriff genommen 
werden. Eine genaue Beurteilung der Verhältnisse ist also außer 
ordentlich schwierig. Es sind also zwei Bedingungen zu erfüllen. 
Einerseits ist es notwendig, daß die Zusammenstellung des Budgets 
möglichst nahestehe dem Jahre, auf welches es sich bezieht, anderer 
seits aber auch genügend entfernt, daß für dessen Zusammenstellung 
und insbesondere parlamentarische Verhandlung genügend Zeit zur
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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