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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1017727422
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-56103
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XIV, 686 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

70 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget 
zu diesen gehört ja auch die Aufnahme von Anlehen, die Zustim 
mung der Gesetzgebung erfordern. 
f) Die Detaillierung des Budgets. Es bedarf keiner 
besonderen Auseinandersetzung, daß das Budget die Einnahmen 
und Ausgaben detailliert nachweisen muß und es nicht genügt, Ein 
nahmen und Ausgaben in je eine Ziffer zusammenzufassen. Es 
würde dies eine Beurteilung des Staatshaushaltes ganz ausschließen. 
Nur die Votierung in einzelnen Posten gestattet es. daß die Budget 
verhandlung ihrem Zwecke entspricht. Jeder Posten muß den 
Gegenstand einer eigenen Votierung bilden. Nur in ganz besonderen 
Ausnahmefällen kann die Bewilligung von Pauschalen ihre Berech 
tigung haben. In England nahm die Detaillierung der Posten unter 
Karl II. ihren Anfang, damit nicht die zur Fortführung des Krieges 
gegen die Niederlande bewilligten Summen zur Deckung der Kosten 
des königlichen Haushaltes verwendet werden mögen. Wenn einer 
seits ohne Detaillierung der Staatshaushalt nicht die nötigen Auf 
klärungen bietet, so ist natürlich eine zu weitgetriebene Detaillie 
rung gleichfalls von Nachteil. Der Staatshaushalt der größeren 
Staaten hat einen so kolossalen Umfang, daß derselbe bei mäßiger 
Detaillierung mehrere hundert Posten umfaßt, deren eingehende 
Behandlung einen bedeutenden Teil der den Debatten gewidmeten 
Zeit in Anspruch nimmt. Wird die Detaillierung zuweit getrieben, 
so kann es dahin kommen, daß — wenn ansonst keine Schranken 
für die Budgetdebatte festgesetzt sind — die Verhandlungszeit des 
Parlaments zum großen Teil durch die Budgetdebatte in Anspruch 
genommen wird und für die eigentlichen legislatorischen Arbeiten 
nur wenig Zeit erübrigt. Auch darf ja (lie Detaillierung nicht 
weitergeführt werden, als es möglich, mit einiger Wahrscheinlichkeit 
die künftige Gestaltung zu fixieren. Nun ist es aber natürlich un 
möglich, z. B. die letzte Aufteilung gewisser Einnahmen und Aus 
gaben, die sich in wenigen Mark und Heller ausdrücken kann, 
durchzuführen. Auch muß in Betracht gezogen werden, daß eine 
übertriebene Detaillierung die Beweglichkeit der Regierung hemmt, 
was selbst auf die Verantwortlichkeit derselben ungünstig zurück 
wirkt. Es ist dann der Verantwortlichkeit des Ministeriums nichts 
überlassen und so wird dieselbe zum mechanischen Vollstrecker des 
Budgets. Darum kann die Detaillierung, die der ökonomischen 
Führung des Staatshaushaltes dienen soll, gerade zur Ursache der 
Verschwendung werden. „Trop de division, conduit ä trop de de- 
penses“, sagte Thiers. So fand ich im englischen Budget Posten 
von wenigen Schilling (Einnahme des Museums für Kataloge usw.). 
Im allgemeinen weist aber das englische Budget keine zuweit ge-
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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