Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
1022451499
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-38126
Document type:
Monograph
Author:
Reimann, Erna
Title:
Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
5. Kapitel. Die Arbeitszeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe
  • 2. Kapitel. Soziale Herkunft, Alter und Familienstand
  • 3. Kapitel. Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen
  • 4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
  • 5. Kapitel. Die Arbeitszeit
  • 6. Kapitel. Die Lohnfrage
  • 7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten

Full text

54 
Noch ein Punkt der Arbeitsbedingungen der Angestellten bedarf 
der gesetzlichen Regelung: der Urlaub. Die dringende Notwendigkeit 
einer Erholungszeit ist allgemein anerkannt, und die Vorteile sind so 
einleuchtend und oft hervorgehoben worden, daß es sich erübrigt, sie 
hier ausführlich zu behandeln. Für die Angestellten liegt der Vorteil 
sehr klar. Eine jährliche, völlige Ausspannung, selbst für wenige Tage,, 
wirkt kräftigend auf Körper und Geist und ist daher von unschätzbarem 
Werte, da hierdurch die Arbeitskraft und -freudigkeit länger erhalten 
bleibt. Auch der Arbeitgeber, in dessen eigenem Interesse es liegen muß,, 
sich eine dauernde, tüchtige Angestelltenschaft zu sichern, zieht Vorteil 
aus dieser Einrichtung, denn die erhöhte Leistungsfähigkeit der An 
gestellten nach der Erholungszeit kommt durch höhere Arbeitsleistung 
seinem Geschäft zugute. Einen Rechtsanspruch besitzen aber die An 
gestellten in Deutschland noch nicht, sie sind bis jetzt auf eine frei 
willige Urlaubsgewährung angewiesen. Mit Freude kann man aber 
bemerken, daß die Ausbreitung dieser guten Sitte bei uns jetzt immer 
weitere Fortschritte macht. Da es aber immer noch Arbeitgeber gibt, 
die den Wert der Erholungszeit nicht richtig einschätzen und infolge 
dessen keinen Urlaub gewähren, so muß den Angestellten eine gesetz 
liche Bestimmung das Recht zuerkennen, ein Mindestmaß von Urlaub 
zu verlangen. Um ein Bild zu gewinnen über die Gewährung und die 
Dauer des Urlaubs, sind in der Reichsumfrage von 1901 über die Arbeits 
zeit der Gehilfen und Lehrlinge in den Kontoren und kaufmännischen 
Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, und 
durch Erhebungen des KaufmännischenjVerbandes und der Verbündetem 
kaufmännischen Vereine Angaben hierüber geliefert worden. 
Der Urlaub dauert nach den Angaben der 
Reichs 
umfrage 
1901 
Verb, kaufm. 1 ), 
Vereine 
1911 
1 Woche und weniger ...... 
/o 
16,1 
/o 
17,4 
mehr als I bis 2 Wochen . . . . 
67,0 
51,8 
53 33 ^ „ 3 }j . . . . 
11,5 
12,2 
33 » 3 ,, • 
3,6 
2,7 
unbestimmt 
1,7 
3,1 
ohne Angabe der Dauer 
2,9 
nur auf Wunseh 
0,6 
keinen 
49,7 
8,4 
von unbestimmter Dauer . . . . 
0,9 
1 ) Die Zahlen sind durch eine Umfrage bei den Mitgliedern gewonnen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Frau Als Kaufmännische Angestellte Im Handelsgewerbe. Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke), 1915.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.