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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

250 
Die Gerechtigkeit des Heilmittels. 
Buch VII. 
von menschlicher Anstrengung, unabhängig vom Menschen bestehen; 
sie sind das Feld oder die Umgebung, worin der Mensch sich befindet; 
das Vorratshaus, aus dem seine Bedürfnisse befriedigt werden müssen; 
das Rohmaterial, auf welches, und die Kräfte, mit welchen seine Arbeit 
allein wirken kann. 
Sobald dieser Unterschied erkannt ist, sieht man auch, daß die Billi 
gung, welche die natürliche Gerechtigkeit der einen Art von Besitz er 
teilt, der anderen versagt wird; daß die Rechtmäßigkeit, welche dem 
individuellen Eigentum an dem Produkt der Arbeit beiwohnt, die Un 
rechtmäßigkeit des individuellen Grundbesitzes involviert; daß, während 
die Anerkennung des einen alle Menschen auf gleichen Fuß stellt und 
jedem den gebührenden Lohn seiner Arbeit sichert, die Anerkennung 
des anderen die Verleugnung der gleichen Menschenrechte ist und denen, 
die nicht arbeiten, gestattet, den natürlichen Lohn derer, die arbeiten, 
an sich zu nehmen. 
was man daher auch für die Einrichtung des privaten Grund 
eigentums sagen möge, es ist klar, daß sie nicht vom Standpunkte der 
Gerechtigkeit aus verteidigt werden kann. 
Das gleiche Recht aller Menschen auf den Gebrauch des Landes 
ist so klar wie ihr gleiches Recht die Luft zu atmen, es ist ein durch bloße 
Tatsache ihres Daseins verbürgtes Recht. Denn wir können nicht annehmen, 
daß einige Menschen ein Recht haben auf der Welt zu sein und andere 
nicht! 
Sind wir alle hier durch gleiche Erlaubnis des Schöpfers, so sind 
wir auch alle hier mit einem gleichen Rechtstitel auf den Genuß seiner 
Gaben, mit einem gleichen Rechte auf den Gebrauch von allem, was 
die Natur so unparteiisch darbietet*). Dies ist ein Recht, das natürlich 
und unveräußerlich ist; es ist ein Recht, daß jedem Menschen mit seinem 
*) Wenn ich sage, daß der private Grundbesitz in letzter Instanz nur durch die Theorie 
gerechtfertigt werden könnte, daß einige Menschen ein besseres Anrecht auf das Dasein 
haben als andere, konstatiere ich nur, was die Fürsprecher des bestehenden Systems selbst 
eingesehen haben. Mas Malthus seine Popularität unter den herrschenden Klassen ver 
schaffte, was sein unlogisches Buch wie eine neue Offenbarung aufgenommen werden 
ließ, Souveräne veranlaßte, ihm Orden zu senden und die geizigsten Reichen Englands, 
ihm ein Einkommen anzubieten, das war der Umstand, daß er einen scheinbaren Grund 
für die Annahme lieferte, daß einige ein besseres Recht auf das Dasein hätten als andere, 
eine Annahme, die für die Rechtfertigung des privaten Grundbesitzes nötig ist und die 
Malthus unverblümt in der Erklärung kundgibt, daß die Tendenz der Volksvermehrung 
beständig darauf hinausgehe, menschliche Mesen in die Welt zu setzen, für die zu sorgen 
sich die Natur weigere und die somit „nicht das geringste Recht auf irgendeinen Anteil 
an dem vorhandenen Vorrat von Lebensbedürfnissen haben", denen sie als Bönhasen 
die Türe zeigt, und die nicht zaudert, „ihren Mandaten mit Gewalt Gehorsam zu er 
zwingen", indem sie zu dem Ende „punger und Pestilenz, Krieg und Verbrechen, Sterb 
lichkeit und Vernachlässigung des Kindeslebens, Prostitution und Syphilis anwendet". 
Und heute ist diese Malthussche Lehre die letzte Verteidigung, auf welche die, welche den 
privaten Grundbesitz rechtfertigen, verfallen. Auf keine andere Meise kann derselbe logisch 
verteidigt werden.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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