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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Kap. I. Die Ungerechtigkeit des Privatgrundbesitzes. - 
Eintritt in die Welt verliehen wird und das während seiner Anwesenheit 
aus derselben nur durch die gleichen Rechte anderer beschränkt werden 
kann. Es gibt in der Natur nichts wie ein absolutes Freilehn an Grund 
und Boden. Reine Macht aus Erden kann rechtmäßigerweise ausschließ 
lichen Grundbesitz verleihen, wenn sich auch alle vorhandenen Menschen 
darüber einigten, ihre gleichen Rechte wegzugeben, so könnten sie doch 
nicht das Recht ihrer Nachkommen weggeben. Weshalb sind wir nur 
Nutznießer sür einen Tag? paben wir die Erde geschaffen, daß wir den 
Rechten derer vorgreifen dürsten, die nach uns daraus wohnen werden? 
Der Allmächtige, der die Erde sür den Menschen und den Menschen 
für die Erde schuf, hat alle Generationen der Menschenkinder durch ein 
auf der Verfassung aller Dinge geschriebenes Dekret zur Erbfolge be 
stimmt, ein Dekret, dem keine menschliche Handlung einen Riegel vor 
schieben, das keine Vorschrift beschränken kann. Ls mag der Pergamente 
noch so viele geben, der Besitz noch so lange gedauert haben, die natürliche 
Gerechtigkeit kann einem Menschen kein Recht auf den Besitz und Genuß 
von Land zuerkennen, das nicht gleichmäßig auch das Recht aller seiner 
Mitmenschen wäre. Obgleich dem Herzog von westminster seine Besitz 
titel von Generation zu Generation bewilligt wurden, so hat doch das 
ärmste Rind, das heute in London geboren wird, ebensoviel Recht auf 
dessen Grundbesitz wie sein ältester Sohn*). Obgleich das souveräne 
Volk des Staates New Hork den Grundbesitz der Astors zugibt, so erhält 
doch der Säugling, der in dem schmutzigsten Raum der elendesten Miets 
kaserne wimmernd in die Welt tritt, von demselben Augenhlick an ein 
gleiches Recht daraus, wie der Millionär. Und er wird enteignet, wenn 
ihm dieses Recht bestritten wird. 
Unsere früheren Schlüsse, die an sich unwiderleglich sind, werden 
so durch die höchste und letzte Probe erhärtet. Aus der Sphäre der 
Nationalökonomie in die der Ethik hinübergeführt, zeigen sie ein Unrecht 
als die Ouelle der Übel, die mit dem materiellen Fortschritt zunehmen. 
Die Massen, welche inmitten des Überflusses Mangel leiden, welche, 
mit politischer Freiheit ausgestattet, zu dem Lohne der Sklaverei ver 
dammt sind, denen arbeitersparende Erfindungen keine Erleichterung 
der Mühsal bringen, sondern die dadurch vielmehr eines Vorrechts 
*) Dieses natürliche und unveräußerliche Recht auf den gleichen Gebrauch und 
Genuß des Grund und Bodens ist so klar, daß es von den Menschen stets anerkannt wird, 
wo Macht und Gewohnheit ihre Auffassungen nicht abgestumpft hat. Um nur ein Beispiel 
anzuführen: die weißen Ansiedler in Neu-Seeland fanden es unmöglich, von den Maoris 
einen nach Ansicht der letzteren genügenden Grundbesitztitel zwerlangen, weil selbst in dem 
Kalle, daß ein ganzer Stamm in den verkauf willigte, sie trotzdem bei der Geburt jedes 
neuen Kindes unter ihnen eine weitere Zahlung beanspruchten auf den Grund hin, daß 
sie wohl ihre eigenen Rechte abtreten, aber nicht die der Ungeborenen verkaufen könnten. 
Die Regierung war genötigt einzugreifen und die Sache dadurch zu ordnen, daß sie Land 
für eine dem Stamme zuzahlende Fahresrente kaufte, an der jedes neugeborene Kind 
einen Anteil erlangt.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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