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L'évolution industrielle de la Belgique

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Bibliographic data

thumbs: Banking and finance (Vol. 1, nr. 17)

Monograph

Identifikator:
1027928145
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-159926
Document type:
Monograph
Author:
Cunningham, William http://d-nb.info/gnd/128907487
Title:
The Industrial Revolution
Place of publication:
Cambridge
Publisher:
The University Press
Year of publication:
1922
Scope:
xxii S., S. 404-886
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

272 
Die Gerechtigkeit des Heilmittels. 
Buch VII. 
Kapitel IV. 
Das Privateigentum am Grund und Doden vom historischen 
Standpunkts aus. 
was mehr als alles andere dem Anerkenntnis der wesentlichen 
Ungerechtigkeit des Privateigentums am Grund und Boden und einer 
aufrichtigen Znbetrachtnahme jedes Vorschlages zur Abhilfe im Wege 
steht, das ist die Gewohnheit des menschlichen Geistes, alles, was lange 
bestanden hat, für natürlich und notwendig anzusehen. 
wir sind dermaßen an die Behandlung des Grund und Bodens 
als persönliches Eigentum gewöhnt, dasselbe ist in unseren Gesetzen, 
Sitten und Gebräuchen so vollkommen anerkannt, daß die meisten 
Menschen nie daran denken, es in Frage zu stellen, sondern es als not 
wendig für die Benutzung des Grund und Bodens betrachten. Sie 
sind unfähig, oder es kommt ihnen wenigstens nie in den Sinn, sich die 
Gesellschaft als bestehend oder als möglich vorzustellen, ohne daß der 
Grund und Boden im privatbesitz ist. Der erste Schritt zur Bebauung 
oder Verbesserung des Grund und Bodens scheint ihnen schon einen 
besonderen Eigentümer dafür zu schaffen, und jemandes Grundbesitz 
wird von ihnen als so völlig und so gerechtermaßen ihm zugehörig 
angesehen, daß er dasselbe verkaufen, verpachten, verschenken oder ver 
machen kann, wie er es mit seinem ksause, seinem Vieh, seinen waren 
oder seinen Mobilien tun kann. Die „Heiligkeit des Eigentums" ist 
so beständig und so wirksam gepredigt worden, besonders von jenen 
.„Konservatoren alter Barbarei", wie Voltaire die Rechtsgelehrten 
nannte, daß die meisten Menschen das Privateigentum am Grund und 
Boden als die wahre Grundlage der Zivilisation ansehen und, wenn 
die Wiedereinsetzung des Landes zu Gemeingut angeregt wird, die Sache 
auf den ersten Blick entweder als ein grillenhaftes Hirngespinst, das me 
ausgeführt worden ist oder werden kann, oder als einen Vorschlag, die 
Gesellschaft in ihren Grundlagen umzustürzen und einen Rückfall in 
die Barbarei zuwege zu bringen, betrachten. 
wenn es auch wahr wäre, daß der Grund und Boden stets als 
Privateigentum behandelt worden sei, so würde das ebensowenig die 
Gerechtigkeit oder Notwendigkeit beweisen, es auch fernerhin dabei 
zu lassen, als das allgemeine Bestehen der Sklaverei, die einst so fest 
begründet schien, die Gerechtigkeit oder Notwendigkeit beweisen würde, 
menschliches Fleisch und Blut zu Eigentum zu machen. 
vor nicht langer Zeit schien die Monarchie eine allgemeine Ein 
richtung, und nicht nur die Könige, sondern auch die meisten ihrer Nnter- 
tanen glaubten faktisch, daß kein Land ohne einen König fertig werden 
könne. Trotzdem wird Frankreich, um von Amerika gar nicht zu sprechen, 
jetzt ohne König fertig, und die Königin von England und Kaiserin von
	        

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Leitfaden Durch Die Sozialpolitik. G.A. Gloeckner, Verlagsbuchhandlung, 1923.
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