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Kann das Geld abgeschafft werden?

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Bibliographic data

fullscreen: Kann das Geld abgeschafft werden?

Monograph

Identifikator:
1028387520
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-173126
Document type:
Monograph
Author:
Cohn, Arthur Wolfgang http://d-nb.info/gnd/12524391X
Title:
Kann das Geld abgeschafft werden?
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
142 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kann das Geld abgeschafft werden?
  • Title page
  • Contents

Full text

50 — 
Es wurde oben (II) schon erwähnt, daß die Beeinflussung 
des Zahlungswesens mittels zwangsweisen Ersatzes der Barab- 
hebungen von großen Kassen durch allgemeinen Verrechnungs- 
verkehr der erste Schritt zur „Entthronung des Geldes“ sein solle. 
Viel stärker noch dürfte eine andere Maßnahme wirken, welche 
die privatwirtschaftliche Herrenrolle des Geldes, seine Kaufkraft, 
entscheidend beschränkt; diese Maßnahme. ist die Minderung der 
„Kaufbreite“, d. h. Aufhebung der grundsätzlichen Umtauschbar- 
keit des Geldes in alle Arten von Waren und Diensten. Im 
Verlaufe des ersten Teiles dieser Arbeit hat sich die ungeheure 
Bedeutung des Umstandes’ erwiesen, daß das Geld „überall und 
stets die ideale Möglichkeit seines Umtausches gegen Sachgüter 
(Waren) oder menschliche Dienste gibt“. Diese Möglichkeit, die 
dem Geld seine eigentümliche privatwirtschaftliche Wertschätzung 
schafft, die den Begriff Geldwert entstehen ließ, ja dem Geld sogar 
einen mittelbaren Einfluß auf die Preisbildung am Markte gewährt — 
diese Möglichkeit gerade will Neurath beseitigen. Denn „Minderung 
der Kaufbreite“ heißt Aufhebung der subjektiv-abstrakten Kauf- 
kraft: Es „kann das Geld des reichen Mannes das Fleisch des 
Armen nicht kaufen“, obwohl dies „weniger kostet“ als das Fleisch 
des Reichen. Damit ist im Prinzip die Herrenrolle des Geldes, 
die es in der Einzelwirtschaft und durch diese weiterhin auch am 
Markt spielt, gebrochen; der freie Gebrauch des Geldes durch 
den Privatwirt ist nun gebunden. Es entsteht nur die Frage, ob 
nach diesem Eingriff das Geld überhaupt noch Geld zu nennen 
ist. Hat es nicht mit dem Verlust der Herrschaft auch die Fähig- 
keit zur gesellschaftswirtschaftlichen Dienstleistung als Vermittler 
des Marktverkehrs eingebüßt? Ist das Geld, dessen Kaufbreite 
eingeschränkt ist, noch „allgemeines Umtauschmittel“? Man wird 
die letztere Frage wohl verneinen müssen. Im ersten Teil der 
Arbeit wurden die „Geldsurrogate“ (Wechsel, Zinsscheine von An- 
leihen) scharf vom „Vollgeld“ unterschieden; Geldsurrogate sind 
nicht etwa nur „schlechtes Geld“ wie heute die Papiermark im 
Vergleich zur Goldmark, sondern sie sind überhaupt kein Geld, 
da sie keine grundsätzlich unbeschränkte Umtauschmöglichkeit 
gewähren. Ganz ebenso bewirkt Neuraths Änderung der Kauf- 
kraft des Geldes, die Aufhebung seiner vollen Kaufbreite, daß es 
aufhört, allgemeines Umtauschmittel zu sein, und zum Surrogat 
seiner selbst herabsinkt. Nur insofern liegt ein Unterschied von den 
heute gebräuchlichen Surrogaten, z. B. dem Wechsel, vor, als bei 
diesen die Einschränkung sich auf die persönlichen, örtlichen, zeit-
	        

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Die Bodenreform Im Lichte Des Humanistischen Sozialismus. Verlag von Duncker & Humblot, 1913.
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