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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

478 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
besteht, so bedeutet die Beschränkung der Rolle des Staates auf die eines 
„Nachtwächters“ die Auslieferung des Schwachen an die Ausbeutung 
durch den Starken. In Wirklichkeit ist der Zweck des Staates etwas ganz 
Anderes. Die Geschichte der Menschheit ist nur ein langer Kampf, sich 
die Freiheit gegenüber der Natur zu erobern, gegenüber den Unter 
drückungen aller Art: Elend, Unwissenheit, Armut, Schwachheit, mit 
denen sie den Menschen umgibt. In diesem Kampfe bleibt das vereinzelte 
Individuum ohnmächtig; der Zusammenschluß ist ihm unentbehrlich. 
Der Staat ist es nun, der diesen Zusammenschluß schafft, und sein Zweck 
ist daher „die menschliche Bestimmung, — d. h. die Kultur, deren das 
Menschengeschlecht fähig ist, — zum wirklichen Dasein zu gestalten; er 
ist die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit“ *)• 
Wie man sieht, ist dies eine mehr metaphysische, als wirtschaftliche 
Formel. Sie ist denen auffallend ähnlich, durch die der Philosoph Hegel 
die Rolle und die Natur des Staates definierte 2 ). Lass alle ist auch tat 
sächlich ein Schüler Hegel’s und Fichte’s 3 ). Durch seine Vermittlung 
J ) Ebenda, Bd. I, S. 196. 
2 ) Siehe unter Anderem in Levy-Bruehl (L’Allemagne depuis Leibnitz, 
Paris 1890) das Kapitel überschrieben: „Hegel et la theorie de l’Ütat.“ — („Hegel 
und die Theorie vom Staat“) besonders S. 398. Nach Hegel ist der Staat „der Geist, 
in so weit er sich bewußt in der Welt verwirklicht, während die Natur der Geist ist, 
in so weit er sich unbewußt, als das Andere Sich, als der schlafende Geist, verwirk 
licht ... Der Fortgang Gottes in der Welt bewirkt, daß der Staat besteht. Seine Grund 
lage ist die Kraft des Verstandes, die sich ,als Wille verwirklicht . . . Man darf sich 
nicht diesen oder jenen Staat vor Augen halten, diese oder jene Einrichtung, sondern 
man muß ihrem Wesen nach die Idee, diesen wirklichen Gott, betrachten. Jeder Staat 
nimmt an diesem göttlichen Wesensgrund teil.“ Vgl. dazu: Franz Rosenzweig, Hegel 
und der Staat, 2 Bde., Oldenbourg 1920. Für Alles, was die philosophischen 
Ursprünge des Staatssozialismus betrifft Andler, Le Socialisme d’fitat en Alle- 
magne (1897). — In seiner Philosophie der Geschichte schreibt Hegel (S. 44): 
der Staat ist . . . die selbstbewußte, sittliche Substanz, der vernünftige, göttliche Wille, 
der sich so organisiert hat, eine Persönlichkeit“ (Anm. d. Übers.). 
3 ) Fichte hat 1800 ein höchst bemerkenswertes Werk, Der geschlossene 
Handelsstaat (im 3. Bd. seiner Vollständigen Werke, Berlin 1845) veröffent 
licht, in dem man eine in gewisser Hinsicht dem Staatssozialismus sehr ähnliche Auf 
fassung findet. Nach Fichte darf sich der Staat nicht damit begnügen, einem jeden 
Bürger sein Eigentum zu erhalten, sondern: „es sei die Bestimmung des Staates, jedem 
erst das Seinige zu geben, ihn in sein Eigentum erst einzusetzan, und sodann erst, 
ihn dabei zu schützen.“ (S. 399). Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muß zunächst 
ein jeder zu leben haben, denn „der Zweck aller menschlichen Tätigkeit ist der, leben 
zu können; und auf diese Möglichkeit zu leben, haben Alle, die von der Natur in das 
Leben gestellt wurden, den gleichen Rechtsanspruch.“ (S. 402.) (Das ist, wie man sieht, 
die Proklamation des Rechtes auf Dasein.) Solange das nicht der Fall ist, darf der 
Luxus nicht geduldet werden; „Es sollen erst Alle satt werden und fest wohnen, eh e 
Einer seine Wohnung verziert, erst Alle bequem und warm gekleidet sein, ehe Bine r 
sich prächtig kleidet.“ (S. 409.) . . . „Es geht nicht, daß Einer sage: ich aber kann es 
bezahlen Es ist eben unrecht, daß Einer das Entbehrliche bezahlen könne, indes irg<m 
einer seiner Mitbürger das Notdürftige nicht vorhanden findet, oder nicht bezahle 
kann; und das, womit der Erstere bezahlt, ist gar nicht von Rechts wegen und im * er
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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