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Die Reichsbank 1876 bis 1910

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Bibliographic data

fullscreen: Die Reichsbank 1876 bis 1910

Monograph

Identifikator:
1029903190
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-70312
Document type:
Monograph
Title:
Die Reichsbank 1876 bis 1910
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Kommissionsverlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 251 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Zinssätze, Materialien zur Diskontpolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Reichsbank 1876 bis 1910
  • Title page
  • Contents
  • I. Verwaltungsorganisation
  • II. Umsätze und Status
  • III. Zinssätze, Materialien zur Diskontpolitik
  • IV. Die Kassengeschäfte für die Finanzverwaltungen des Reiches und der Bundesstaaten
  • V. Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen
  • VI. Gewinn- und Verlustrechnung
  • VII. Reichsbankanteile und Anteilseigner

Full text

Tabelle 83. 
213 
Die Diskontveränderungen der Xeichsbank 
mit den für ihre Beurteilung in $xage kommenden 
wichtigsten Geldmarktfaktoren 
(Veränderung des Status der Xeichsbank, Stand der fremden Wechselkurse 
und der Diskontsätze). 
Diese Tabelle stellt den Versuch dar, mittels einer rein ziffermäßigen Darstellung des einer Diskontveränderung 
unmittelbar vorangegangenen — seltener nachfolgenden — Bankausweises sowie der fremden Wechselkurse und einiger 
wichtiger Zinssätze in Verbindung mit einem anderen, zweckmäßig ausgewählten Ausweise ein ungefähres Bild der in 
Betracht kommenden Verhältnisse in dem Augenblicke der Veränderung zu geben. 
Um die Veränderungen des Bankstatus, die bei Erhöhung oder Ermäßigung des Diskonts zu berücksichtigen 
waren, sichtbar zu machen, sind bei Betrachtung der Positionen des der Diskontänderung zeitlich am nächsten liegenden 
Ausweises zum Vergleich Ausweise früherer Termine herangezogen worden. Angesichts des Umstandes, daß die 
Schwankungen auf den einzelnen Konten sich keineswegs immer gleichmäßig vollziehen und daß die dabei im ganzen zu beob> 
achtende Regelmäßigkeit vielfach durch zeitliche Einstüsse der verschiedensten Art verwischt wird, war es nicht angängig, 
die Vergleichsausweise stets nach festen Regeln auszuwählen. Im allgemeinen sind indes die folgenden Grundsätze hierfür 
maßgeblich gewesen. 
Bei den zu Beginn des Jahres üblichen Diskontermäßigungen bot in der Regel der Ausweis vom 31. Dezember 
des abgelaufenen Jahres als der Tag der stärksten Inanspruchnahme das passendste Vergleichsobjekt, um das Maß der 
Statuserleichterung bis zum Zeitpunkt der ersten Ermäßigung zu veranschaulichen. Bei einer zweiten Ermäßigung ist in der 
Regel der dieser Ermäßigung am nächsten liegende Ausweis mit demjenigen Ausweis in Vergleich gestellt worden, der für 
die erste Ermäßigung ausschlaggebend war, um das Fortschreiten der Erleichterung darzutun. In einigen Fällen, besonders 
bei stnfenweisen Ermäßigungen um je */ 2 Prozent, wenn die zweite Ermäßigung rasch auf die erste folgte, ohne daß die 
Erleichterung augenfällige Fortschritte gemacht hätte, ist auch bei der zweiten Ermäßigung der Iahresschlußausweis zum 
Vergleich herangezogen worden. 
Auch bei den die Beweggründe der Erhöhungen andeutenden Ausweisvergleichen mußte verschieden verfahren 
werden. Gab im allgemeinen der für die Diskontänderung maßgebliche Ausweis im Vergleich mit dem eine besonders 
große Liquidität der Bankmittel anzeigenden Status das beste Bild für die Beurteilung, so empfahl es sich doch wieder 
holt, einen anderen Ausweis heranzuziehen, in der Regel denjenigen, welcher der letzten Diskontänderung zugrunde lag. 
Da es vorkommt, daß Diskontänderungen weniger in unmittelbar vorhergegangenen, als in allmählich eingetretenen 
Verschiebungen im Status ihre Erklärung finden, mußte in verschiedenen Fällen ein Ausweis aus der entsprechenden Zeit 
des Vorjahrs zum Vergleich herangezogen werden. 
Es bleibt noch zu berücksichtigen, daß die Statusziffcrn, welche in vorliegender Übersicht zum Ausgangspunkt des 
Vergleichs gemacht wurden, im Zeitpunkt einer Diskontänderung oft schon durch die Ziffern von Zwischenaufstellungen 
überholt waren. Diese Ziffern lagen alsdann de» Entscheidungen der Bankleitung vor, doch konnten sie in die Tabelle 
natürlich nicht übernommen werden. 
Selbstverständlich können aus der nachfolgenden Übersicht nicht ohne weiteres die Beweggründe der getroffenen 
diskontpolitischen Maßnahmen abgelesen werden. Sie kann vielmehr nur »Anhaltspunkte« bieten, da sich eine Reihe von 
Umständen, die bei Diskontänderungen mitsprechen, einer zahlenmäßigen Erfassung überhaupt entzieht.
	        

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Die Reichsbank 1876 Bis 1910. Kommissionsverlag von Gustav Fischer, 1912.
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