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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1030928738
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-82051
Document type:
Monograph
Title:
Zur Revision des Fabrikgesetzes
Place of publication:
Zürich
Publisher:
Verlag von Arnold Bopp
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (179 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Strafbestimmungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index
    Index

Full text

Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 
93 
Maßnahmen beteiligt, während sie ihnen früher vielfach zurückhaltend, manch 
mal sogar ablehnend gegenüberstand. Über die Versuche, auf dem Wege einer 
Änderung der gesamten betrieblichen Personalverfassung das Ziel zu erreichen, 
wird in Abschn. V noch berichtet werden. Hier sollen zuvor über die Organisation 
und die Kosten der betrieblichen Personalpolitik einige Ausführungen gemacht 
werden. 
4. Kosten und Organisation der betrieblichen Personalpolitik. Hierbei ist zu 
nächst festzustellen, daß die Kosten, welche insgesamt für die Verwaltung und 
Fürsorge des Personals auflaufen, zum weitaus größten Teil als betriebsnotwendig, 
d. h. als zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Betriebsablaufs und zur 
Erreichung des Betriebszwecks unbedingt erforderlich angesehen werden müssen. 
So sind es in erster Linie auch durchaus nicht immer Gesichtspunkte des Gemein 
wohls oder der reinen sittlichen Verantwortung gegenüber den Mitmenschen, die 
zur Durchführung einer planmäßigen Personalpolitik führen, sondern es ist viel 
mehr so, daß diese Aufwendungen entweder — aus betrieblichen oder gesetzlichen 
Gründen — unmittelbar als unumgängliche Betriebsunkosten betrachtet werden, 
oder aber doch mittelbar zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit oder der Leistungs 
fähigkeit dienen. Allerdings gilt dies nur von einem Teil dieser Personalverwal- 
tungs- und Pflegekosten, wenn auch von dem größten. 
Im allgemeinen können die Kosten, welche für alle die Maßnahmen entstehen, die hier als 
Personalverwaltung zusammengefaßt werden, mehr oder weniger vollständig als unumgäng 
liche Betriebsunkosten angesehen werden. Es ist sogar so, daß ein großer Teil der Maßnahmen 
letzlioh Kosten überhaupt nicht erfordert, weil ihnen entweder entsprechend hohe Erlöse 
gegenüberstehen oder aber, weil sie überhaupt keine besonderen Aufwendungen erfordern. Das 
letztere ist der Fall bei allen organisatorischen Verbesserungen, die ein reibungsloses Zu 
sammenarbeiten hervorbringen, so ein guter Umgangston und Behandlung, angemessene 
Überwachung, zweckmäßige und hygienische Betriebsanlagen, welche Unfälle oder Mißmut 
von vornherein unterbinden, ohne daß sie teurer in der Anlage oder im Betrieb wären als 
schlecht durchdachte Bauten und Einrichtungen. Als Beispiel sind vor allem die Lehrwerk 
stätten oder die Ausbildung überhaupt zu nennen, deren Kosten sich meist nach dem ersten 
Jahre durch Unterbezahlung der Lehrlinge bei schon höherer Leistung bezahlt machen, 
ferner aber etwa auch die Betriebskrankenkassen, die durch bessere Personen- und Betriebs 
kenntnis und durch zweckdienlichere, dem Betrieb eingefügte Organisation bei gleichen 
Leistungen gegenüber den außerbetrieblichen Krankenkassen meist erheblich geringere 
Kosten benötigen. 
Aber auch die über den Aufgabenkreis der Personalverwaltung hinausgehenden Auf 
wendungen für die betriebliche Personalfürsorge können nur zum Teil als nicht wirtschafts 
betrieblich unbedingt notwendig und als zusätzlich betrachtet werden. Besonders die Auf 
wendungen für hygienische Einrichtungen (Waschanlagen, Kantinen, Entlüftungs- und Ent 
staubungsanlagen, Heizung, Beleuchtung, Verbandsstellen, ärztliche Untersuchungen) ferner 
auch für Werksohulen, Lehr- und Anschauungsmittel, Prüfungsstellen für das Personal u. a. 
sind eindeutig als notwendige Betriebsunkosten zu betrachten, die sich unmittelbar in einer 
Steigerung oder Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Gefolgschaft auswirken. Auch ein 
großer Teil der Aufwendungen für betriebseigene Wohnungen, selbst wenn die Miete nicht als 
Teil des Entgelts vertraglich festgelegt ist, stellen nicht etwa freiwillige Mehrleistungen aus 
sozialem Empfinden dar, sondern machen sich entweder durch die Mietzahlungen voll bezahlt 
oder aber sie werden durch diese in Verbindung mit dem Abflauen des Mitarbeiterwechsels 
— der immer Störungen und Anlernkosten mit sich bringt — ausgeglichen. 
So bleibt eigentlich nur ein kleiner Teil der Aufwendungen, der als zusätzlich 
oder freiwillig im Sinne einer eigentlichen sozialen Auffassung oder doch zum 
mindesten nur auf weite Sicht als ertragbringend bezeichnet werden kann. Es sind 
dies Aufwendungen für Werkszeitungen, Bibliotheken, Geselligkeit, Erholungs- und 
Ferienheime (Zuschüsse) und vor allem die Zuschüsse der Wohlfahrtspflege und 
der Unterstützungen aller Art an Mitarbeiter und deren Angehörige. Nur dieserTeil 
ist daher auch zahlenmäßig zu erfassen und es ist deshalb besonders bemerkens 
wert, daß er bei fast allen größeren Betrieben einen beachtlichen Betrag ausmacht, 
"was als Beweis für die wirkliche soziale Einstellung der Unternehmungsleitungen
	        

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Die Theerfarben-Fabriken Der Herren Meister, Lucius & Brüning Zu Höchst a. Main, in Sanitärer Und Socialer Beziehung. Schumacher, 1880.
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