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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

Haltsmittel für fein Kind zu verpflichten. Die Vormundschafts 
behörde mußte natürlich auch da ihre Mittel für die Erziehung 
der unehelichen Kinder fließen lassen, wo die Alimentations 
forderungen des Kindes nicht einzutreiben sind. Die Vormund 
schaftsbehörde hätte somit das Recht des Kindes auf eine ordnungs 
mäßige Ernährung und Erziehung zu sichern. 
Die „Zentrale für private Fürsorge" in Frankfurt a. M. wandte 
sich an die Rektoren der Volksschulen Frankfurts, um die eigen 
artigen Lebens- und Erziehungsverhältnisse der unehelichen schul 
pflichtigen Kinder zu erfassen. Die Resultate dieser Enquete be 
arbeitete Dr. Spann in seiner trefflichen Arbeit: Problem der Für 
sorge, Abhandlungen der Zentrale für private Fürsorge (Dresden, 
Böhmert). Unter den Feststellungen Dr. Spanns haben sozial 
politisch einen besonderen Wert die Daten über Alimentenzahluugeu 
für uneheliche Kinder. Es erfolgte in 66 Proz. der Fälle über 
haupt keine Alimentationszahlung, in 11,8 Proz. eine teilweise und 
nur in 22,2 Proz. der Fälle eine regelmäßige. 
Das pflichtvergessene Verhalten leichtfertiger und sittlich ver 
lumpter unehelicher Väter bei der Tragung der Alimentationskosten 
wird heute an den unehelichen Kindern gestraft. Welch ein Hohn 
auf die soziale Gerechtigkeit und welch eine schwere Versündigung 
an der Zukunft dieser armen unehelichen Kinder! Für alle Kinder, 
gleichgültig ob sie alimentiert werden oder nicht, hat die Vormund 
schaftsbehörde ihre Mittel einzusetzen. 
Der neuen Vormundschaftsbehörde wäre jede Geburt eines 
unehelichen Kindes mitzuteilen, sowie jeder andere Fall, der die 
Uebernahme der Vormundschaft notwendig macht. Die Vormund 
schaftsbehörde würde die Unterstützungspslicht der Mutter und des 
unehelichen Vaters sofort regeln.. Die Fürsorge für das neu 
geborene Kind würde mit dem ersten Lebenstage desselben beginnen. 
Die Vormundschaftsbehörde hätte zu entscheiden, ob der unehelichen 
Mutter das Kind dauernd zur Erziehung zu überlassen oder nicht 
zu überlassen sei. Die Ausgaben für die Erziehung des Kindes 
werden vorläufig von der Behörde vorgestreckt. Es tritt somit 
keine, die Existenz des Kindes so gefährdende Verzögerung in der 
Erhebung der Unterhaltsküsten desselben ein. 
Die „Zentrale für private Fürsorge" in Frankfurt a. M„ die 
schon tu vorbildlicher Weise als Vormundschaftsbehörde funktionierte 
und sich die Vormundschaft über zahlreiche uneheliche Kinder über 
tragen ließ, hat die Erfahrung gemacht, daß bei allen Alimentations- 
Prozessen die größte ,Eile geboten ist. Herr Dr. Klumker, der 
Direktor der „Zentrale für private Fürsorge", legte seine Er 
fahrungen über dieses Gebiet der Fürsorge in folgenden Zeilen 
fest: „In der ersten Zeit nach der Geburt ist meist noch ein persön 
liches Interesse für das Kind da, so daß leichter zu einer gericht 
lichen Anerkennung der Vaterschaft zu veranlassen ist. Dazu kommt, 
daß alle Beweismittel, die nötig sind, sich nach längerer Zeit viel
	        

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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