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Leistung und Wert

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Bibliographic data

fullscreen: Leistung und Wert

Monograph

Identifikator:
1689791993
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102080
Document type:
Monograph
Author:
Kaufmann, Paul http://d-nb.info/gnd/116074965
Title:
Leistung und Wert
Place of publication:
Würzburg
Publisher:
Memminger
Year of publication:
1926
Scope:
247 Seiten
graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Das Bilanzwesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Leistung und Wert
  • Title page
  • Buchhaltungsbegriff. Kaufmannsbegriff
  • Leistung. Wert
  • Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Ausgestaltung der Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Rückblick auf die Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Das Bilanzwesen
  • Das Unternehmen als Leistungsgegenstand
  • Die Schenkung
  • Die Geheimbuchhaltung
  • Contents

Full text

7 — 
kaufte abgegeben hat (Modewaren, Reste). Die Wertabgabe gehört 
zum laufenden Geschäft und daher nicht ins Gebiet der Bilanz. Die 
Ertragsbilanz kennt somit keine beizulegenden Werte; sie wendet 
sich der rückliegenden Zeit zu, sie sondert die Bestände an Handels- 
werten als der Zukunft angehörig zu ihren Werbungswerten aus. 
Aber das Bilanzinteresse gilt auch der Zukunft, denn es liegt im 
Wesen einer so wichtigen Maßnahme, wie es der Jahresabschluß ist, 
begründet, daß der Kaufmann sich auch mit der Frage beschäftigt, 
welche Aussichten sich für die Verwertung seiner Bestände bieten, 
ob er auf das Geld, das in Gestalt von Außenständen einen Teil 
seines Kapitals bildet, auch mit Sicherheit rechnen kann, überhaupt, 
ob das Kapital den Werbungswert, von dem er bei Feststellung 
seiner Unternehmerleistung ausgegangen ist, behalten‘ hat. ‘Ergibt 
sich der Rückgang von Werten (ganz oder teilweise), so wird da- 
durch, von der Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit abgesehen, 
mit der Höhe des Kapitals auch sein Arbeitswert, der Ertrag ver- 
ringert. Soll dies nicht eintreten, so muß Wertersetzung stattfinden. 
Dazu dient in erster Linie der Ertrag. Die Frage der Kapitalnach- 
prüfung erlangt also praktische Bedeutung im Hinblick auf die Er- 
tragsverfügung. Dieser Gesichtspunkt gibt dem weiteren Verlauf 
der kaufmännischen Bilanz seine Richtung. Zur Ertragsbilanz ge- 
sellt sich die Kapitalbilanz. Es tritt nunmehr die Bewertung ein 
darin bestehend, daß die notleidenden Kapitalteile auf diejenige Höhe 
herabgesetzt werden, die ihre Teilnahme an der Ertragsbildung der 
kommenden Zeit gewährleistet. Die Bewertung kann demnach nur 
zu Minderbewertungen führen, weil es sich ja um Wertersatz han- 
deln soll. Die Wertherabsetzung findet in der Kontenführung ihren 
Ausdruck durch die Abschreibungskonten. Höherbewertung schließt 
die Bilanzabsicht aus. Dem Wert der Unternehmerleistung, die am 
Verwertungsgeschäft haftet, wird durch Höherbewertung der Be- 
stände nichts hinzugefügt. Erst eine Verwertung fügt dem Kapital 
Neues hinzu. Dies aber berührt die Unternehmerleistung des näch- 
sten Jahres. Entnähme man bereits vorher die zunächst erst ge- 
dachten Mehrwerte, so würde die Kapitalsubstanz verringert; die 
entnommenen Teile arbeiten solange nicht mit, als sie nicht durch 
Verwertungsgeschäfte ersetzt werden. Höhere Bewertung kann für 
die regelmäßige Bilanz nicht in Betracht kommen, sondern nur dann, 
wenn über das Kapital durch Ausschüttung, Veräußerung, Teilung 
verfügt werden soll. Daß eine kaufmännische Bilanz Höherbewer- 
tungen ausschließen muß, bringt sehr deutlich der $ 261 des Handels- 
gesetzbuches zum Ausdruck, der den $ 40 gemäß den Bedürfnissen 
der Aktiengesellschaft und damit der Kapitalgesellschaft im Allge- 
meinen abändert. Es dürfen danach die Wertpapiere, Waren und 
andere Vermögensgegenstände nicht über dem Anschaffungs- oder 
Herstellungspreis angesetzt werden, müssen natürlich darunter an- 
gesetzt werden, wenn sie den Anschaffungs- oder Herstellungswert 
nicht mehr haben. Die Anlagen und sonstige dauernd zum Geschäfts- 
betrieb der Gesellschaft bestimmte Gegenstände dürfen ohne Rück- 
1?
	        

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Leistung Und Wert. Memminger, 1926.
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