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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn, 375 
die in Aussicht genommene Maßnahme nötig und geeignet ist, die 
Durchführung des Dienstes der Reparationsschuldverschreibungen zu 
sichern. 
Sonach ist der Eisenbahnkommissar, der stets fremder Natio- 
nalität sein wird, in der Lage, sich einen völligen Einblick in den 
deutschen Eisenbahnbetrieb in allen seinen Teilen zu verschaffen; es ist 
auch sein gutes Recht, zahlenmäßige Unterlagen über die gesamte Be- 
triebsführung zu verlangen. Hierin liegt mindestens eine schwere Ge- 
fahr für die deutsche Wirtschaft, da deren intimste Dinge, soweit sie 
mit dem Verkehr zusammenhängen, auf diese Weise zur Kenntnis des 
Auslandes kommen können. 8 22 Abs, 8 des Reichsbahngesetzes legt 
zwar dem Eisenbahnkommissar und seinem Personal unbedingte Ver- 
schwiegenheit über die Angelegenheiten der Gesellschaft auf; indessen 
ist der Begriff „Angelegenheiten der Gesellschaft‘ mindestens dehnbar. 
Von wesentlicher Bedeutung sind die Aufsichts- und 
Hoheitsrechtedes Reiches gegenüber der Reichsbahn; diese 
Rechte sind in den 88 30 bis 35 des Reichsbahngesetzes genau um- 
schrieben. Das Reich hat das Recht, zu überwachen, daß alle Anlagen 
und Betriebsmittel in betriebssicherem Zustande erhalten werden und 
daß die Betriebsführung den Bedürfnissen des Verkehrs und dem 
Stande der Technik entspricht. Ferner ist der Reichsregierung, die 
in allen Angelegenheiten der Reichsbahn durch den Reichsverkehrs- 
minister vertreten wird, die Mitwirkung bei einer Reihe von Entschei- 
dungen der Gesellschaft vorbehalten, die zum Teil von einschneiden- 
der Bedeutung für das Wirtschaftsleben sind. So steht der Regierung 
ein weitgehendes Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung der Tarife zu, 
Die Gesellschaft hat zunächst die bei ihrer Errichtung geltenden Tarife 
übernommen. Für ihre Änderung bedarf die Gesellschaft der Geneh- 
migung der Reichsregierung in folgenden Fällen: Änderung der Aus- 
führungsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung, Änderung der 
Normaltarife einschließlich der allgemeinen Tarifvorschriften, der 
Gütereinteilung und der Nebengebühren, Einführung, Änderung und 
Aufhebung internationaler Tarife, der Ausnahmetarife und sonstiger 
Tarifvergünstigungen. Die Reichsregierung kann ferner von sich aus 
Änderungen der Tarife verlangen, wenn sie es im Interesse der deut- 
schen Volkswirtschaft für notwendig erachtet, und es entspricht nur 
dem Grundsatz des 8 2 des Reichsbahngesetzes, daß der Betrieb 
unter Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft zu führen 
ist, wenn das Reichsbahngesetz als Beispiel solcher Forderung aus- 
drücklich Ermäßigungen der Personen- oder Gütertarife erwähnt. 
Allerdings ist diese Einwirkung des Reichs auf die Tarifpolitik der 
Gesellschaft an bestimmte Schranken gebunden. $ 33 des Reichsbahn-
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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