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Forstwirtschafts-Politik

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Bibliographic data

fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

Monograph

Identifikator:
1690009462
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101382
Document type:
Monograph
Author:
Weber, Heinrich http://d-nb.info/gnd/11716383X
Title:
Forstwirtschafts-Politik
Place of publication:
Neudamm
Publisher:
Neumann
Year of publication:
1926
Scope:
X, 324 S
Taf
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Einleitung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Forstwirtschafts-Politik
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
  • Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
  • Sach-Verzeichnis
  • Namens-Verzeichnis

Full text

Verhältnis der Forsstwirtschaftspolitik zur Wirtschaftspolitik und Forstwirtschaftslehre. 1.1 
aber von dem der Wirtsschaftspolitik aus aufgebaut. Die durch die Zusammenstellung dieser 
beiden Lehren entstehende sogenannte „Forstwissenschaft“ gründet sich somit auf zwei ganz 
verschiedene Standpunkte. Anstatt alles für die Forstwirtschaft in Betracht kommende 
Wissen von einem Fixpunkte aus zu betrachten und zu diesem einen Fixpunkt in Beziehung 
zu setzen, haben die Erbauer unserer überkommenen „Forstwissenschaft“ dieses Wissen auf 
zwei ganz verschiedene Koordinatensysteme bezogen und so zwar eine gegliederte Anhäufung 
von Wissen, aber keine echte Wissenschaft, kein Wissenschafts-Ganzes geschaffen. Die Zwie- 
spältigkeit ihres Standpunktes machte den Aufbau eines solchen Ganzen von vornherein 
illusorisch. 
Das unserer überkommenen Forsstwissenschaft in der Form der sogenannten ,„Forst- 
politik“, in der Gestalt einer praktischen Disziplin, zu Unrecht einverleibte Wissensgefüge 
der wirtschaftspolitischen Grundlagen ist im Laufe der Zeit mit einer wahren Blütenlese 
der verschiedenartigsten Namen belegt worden. Da hat man ganz im Anfang der Ent- 
wicklung zunächst von einer sogenannten „Höheren «Forsstwissenschaft“ und einer „Inneren 
Forstwissenschaft“ gesprochen; dann von einer Forstverfassungslehre, Forstdirektionslehre, 
Staatsforstwirtschaftslehre, Forstpolizei, Staatsforstwissenschaft, und endlich von einer 
Forsstpolitik und Forstwirtschaftspolitik, und mit all diesen Ausdrücken hat man ungefähr 
den Gegenstand bezeichnen wollen, der uns hier angeht. Der Ausbund von Namen, der 
bunle Wechsel des sprachlichen Gewandes, in dem dieses Wissensgefüge durch die Geschichte 
unserer Wissenschaft dahinschreitet, ist schon ein Beweis für seine mangelhafte Systematik. 
Aber damit nicht genug, man hat dieses Wissensgefüge nicht nur mit den unterschiedlichsten, 
nach den versschiedenartigsten Bedeutungen hinschielenden Ausdrücken bezeichnet, man hat 
auch mit diesen Zeichen wieder die verschiedenartigsten Bedeutungen und Begriffe verknüpft. 
Es ist ein Durcheinander, das in keiner anderen Wissenschaft seinesgleichen findet. 
Die Entstehung und allmähliche Herausbildung dieses Chamäleons unter den Diszi- 
plinen unserer Wissenschaft wurde bedingt durch die eigenartige Entstehungsgesschichte 
unserer Wissenschaft. Diese Entstehungsgeschichte trägt die Hauptschuld daran, daß sich die 
Frage der Zugehörigkeit und der systematischen Eingliederung der wirtschaftspolitischen 
Voraussetzungen unserer Wissenschaft zu einer der kompliziertesten und heißumstrittensten 
Fragen unserer Wissenschaft ausgewachsen hat, von deren Beantwortung in diesem oder 
jenem Sinne sehr viel abhängt. 
Die dem heute herrschenden System unserer Wissenschaft zugrunde liegende Lösung 
dieses Problems entspringt letztlich der Tatsache, daß unsere ertagende Wissenschaft zunächst 
nur Staatsforstwirtschaftslehre war. Für diese Staatsforsstwirtschaftslehre, wie sie am 
typischsten in dem System v. Bur g d or f s ausgeprägt ist, gab es noch keine Privatforst- 
wirtschaftslehre und deshalb auch noch keinen Gegensatz zwischen Staats- und Privat- 
forstwirtschaftslehre. Denn sie war reine Staatsforstwirtschaftslehre, faßte die Forstwirt- 
schaft nur in Beziehung zum Staat, nur als Staatsforstverwaltung auf. Die Ausübung 
der Forstwirtschaft selbst und die staatliche Fürsorge für deren Ausführung fielen in dieser 
Forstwissenschaft noch in eins zusammen. 
v. Bur g s dor f gliederte seine gesamte „Forstlehre“ wieder in zwei Hauptteile, 
eine niedere Forstlehre und eine höhere Forstlehre. 
Die Einführung dieser Gliederung, die sich an rein äußerliche Merkmale hält, ist keine 
systematische Großtat. Ihr Schöpfer, der als eitler und sselbstgefälliger Mann bekannt ist, 
war indes nicht wenig stolz auf diese von ihm eingeführte systematische Neuerung. Im 
„Vorbericht“ zu seinem im Jahre 1796 veröffentlichten zweiten Teile seines „Forsthand-
	        

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Forstwirtschafts-Politik. Neumann, 1926.
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