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Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

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Bibliographic data

fullscreen: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Monograph

Identifikator:
1690625112
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-103086
Document type:
Monograph
Title:
Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verl.-Ges. des Allg. Dt. Gewerkschaftsbundes
Year of publication:
1926
Scope:
256 S., [1] Bl.
Ill., Kt., Graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Kapitel. Aus dem sozialen Leben Amerikas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten
  • II. Kapitel. Aus dem sozialen Leben Amerikas
  • III. Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung in den Vereinigten Staaten
  • IV. Kapitel. Die Arberterbanken

Full text

Eine der unerfreulichsten unter unseren Wahrnehmungen war 
ferner die Rolle vieler Richter und Gerichte im sozialen Leben. 
Der Kampf gegen die richterlichen Streik-Einhaltsbefehle, in 
denen der Richter durch den Erlass des Einhaltsbefehls und 
durch die Strafverhängung in einer Person als Gesetzgeber und 
Rechtsprecher auftritt, beschäftigt jahraus, jahrein seit langem 
die Gewerkschaften. Zwar erlaubt das Bundesgesetz friedliches 
Streikpostenstehen, und in manchen Staaten wird auch von Fin- 
haltsbefehlen nur in Fällen von Gewaltverübung oder vorsätzlicher 
Schadenverübung Gebrauch gemacht, während dagegen andere 
Staaten oder einzelne Richter ihn auf Wunsch von Unternehmern 
rücksichtslos handhaben. Da die Richterstellen — mit Ausnahme 
der obersten, die durch Ernennung vom Präsidenten besetzt werden 
— Wahlobiekt sind, suchen auch die Gewerkschaften die Richter 
durch ihre Wahlstimmen zu beeinflussen. Es kommen aber be- 
zeichnende Fälle vor, wo ein mit Arbeiterstimmen gewählter Rich- 
ter ebenfalls Urteile nach dem Wunsch der Unternehmer fällt und 
willkürlich Einhaltsbefehle erlässt. Verursacht dann bei der näch- 
sten Wahl die Abkehr der Arbeiterschaft seine Niederlage, so ist 
es schon dagewesen, dass er daraufhin vom Präsidenten in eines 
der von diesem zu vergebenden hohen Richterämter berufen wurde 
— „in dankbarer Anerkennung“. 
Wie die spärlichen Schutzbestimmungen für arbeitende Frauen 
und Kinder durch die Rechtsprechung unwirksam gemacht werden, 
ist schon in dem entsprechenden Kapitel gesagt worden. 
Bei dieser Sachlage ist das Vertrauen der Arbeiter in die soziale 
Rechtsprechung — selbst für unsere heimischen Gewohnheiten — 
ein auffallend geringes. Damit mag es auch zusammenhängen, 
dass der einzige Staat, der durch ein Gesetz den Versuch einer 
obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit machte, der Staat Kansas, 
damit einen Misserfolg erlebte. In derselben Ebene liegt eine von 
einem Redner auf dem letzten Gewerkschaftskongress zu Atlantic 
City unter grossem Beifall abgegebene Erklärung, die besagte, 
den Richtern stehe nicht das Recht zu, über die Gestaltung der 
sozialen Verhältnisse im Lande zu entscheiden. 
Durch Gesetze von drastischer Schärfe, besonders gegen die 
radikale Arbeiterbewegung, soll sich an erster Stelle der Staat 
Californien auszeichnen. Gegen die kommunistische Bewegung 
und gegen die schon erwähnte syndikalistische Organisation der 
International Workers of the World wird in der Weise vor- 
gegangen, dass man schon die blosse Mitgliedschaft strafrechtlich 
verfolgt. Aber auch die Gewerkschaftsbewegung wird bei dieser 
Jagd nicht völlig verschont. Zahlreiche Personen sitzen infolge- 
dessen — anerkanntermassen unschuldig — im Gefängnis. Die 
Gesetze, die zu dieser Verfolgung gemacht wurden, sind ein 
140
	        

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Die Theorie Des Geldes. Fischer, 1883.
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