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Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

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Bibliographic data

fullscreen: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Monograph

Identifikator:
1690625112
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-103086
Document type:
Monograph
Title:
Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verl.-Ges. des Allg. Dt. Gewerkschaftsbundes
Year of publication:
1926
Scope:
256 S., [1] Bl.
Ill., Kt., Graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Kapitel. Aus dem sozialen Leben Amerikas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten
  • II. Kapitel. Aus dem sozialen Leben Amerikas
  • III. Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung in den Vereinigten Staaten
  • IV. Kapitel. Die Arberterbanken

Full text

ziehung je nach der Gesetzgebung und nach der Verwaltungspraxis 
der einzelnen Staaten. Wir sagten hier, dass nach dem Bundes- 
gesetz nur Erzeugung und Vertrieb, nicht aber das blosse Trinken 
von Alkohol strafbar sei. Es gibt aber daneben in einzelnen Staaten 
verschärfende Sondergesetze, wonach nicht nur öffentliche Trunken- 
heit, sondern der Alkoholgenuss überhaupt bestraft wird. So 
wurde uns von einem Staat des Mittelwestens erzählt, dass es dort 
schon ausreichend sei, nach Alkohol zu riechen, um in den Höllen- 
pfuhl der Vorbestraften zu versinken. Von einem anderen Staat 
wissen wir, dass jedes Automobil einfach beschlagnahmt wird, bei 
dessen Insassen man auch nur die geringste Menge Alkohol vor- 
findet. — Sehr nachsichtig ist man hingegen im Staate New York. 
In der Stadt selbst sahen wir auf einem mitternächtlichen Spazier- 
gang in der Gegend des Times Square in Zeit von einer halben 
Stunde drei Betrunkene, welche ihren Mageninhalt in wenig appetit- 
licher Weise übers Zahngehege beförderten. Das Auge der aus- 
übenden Gerechtigkeit blickte gütig lächelnd auf diesen Ver- 
fassungsbruch, und dem einen der übelgewordenen Übeltäter half 
sogar die Hand des Gesetzes in den herbeigepfiffenen Taxi hinein 
Am bedauerlichsten werden die fraglichen 45 Prozent Alkohol- 
konsumbeschränkung durch den Schaden an der öffentlichen Moral 
kompensiert. Man muss sich gegenwärtig halten, was die staatliche 
Verfassung einstmals dem Amerikaner bedeutete. Schon den 
Zöglingen der Elementarschulen wurde sie nebst der Bibel als 
Gegenstand inbrünstiger Verehrung präsentiert. Jetzt wird sie 
täglich gebrochen. Tausende wandern wegen Übertretung der 
Prohibition ins Gefängnis, und da man dies Gesetz oft und gern 
übertritt, so gilt eine solche Strafe nicht einmal als besondere 
Schande. Wer aber kann noch genau unterscheiden zwischen dieser 
Art von der allmächtigen öffentlichen Meinung im voraus be- 
gnadigten „Verbrechern‘“ und denen, die silberne Löffel stehlen? 
Die letzteren werden mit Vorliebe sagen, sie hätten wegen Whisky- 
trinken gesessen, und sich vor den Augen der Gerechten die 
Märtyrerkrone aufs schuldbeladene Haupt stülpen. Denn als 
Märtyrer fühlen sie sich alle, die Hunderttausende von Übertretern 
des Schnapsverbotes. Und wenn der schulpflichtige Junge draussen 
vor der Tür Posten steht, derweil sein Erzeuger im tiefen Keller 
oder in der Waschküche den „homebrew“ fabriziert, so muss sich 
die Familie vorkommen wie eine kleine Urchristengemeinde in 
Roms Katakomben unter Nero und Diokletian oder die Hersteller 
sozialdemokratischer Flugschriften unter Bismarcks Verfolgungs- 
gesetz. Der zähe Widerstand dieser Gesetzesbrecher hat zuweilen 
etwas Imponierendes und wäre einer besseren Sache würdig. „Man 
bricht jetzt in diesem Land alltäglich ein Gesetz und will schliesslich 
nicht einsehen, warum man nicht auch ein anderes gelegentlich soll 
190
	        

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Amerikareise Deutscher Gewerkschaftsführer. Verl.-Ges. des Allg. Dt. Gewerkschaftsbundes, 1926.
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