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Grundteilungsgesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1738045803
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-113913
Document type:
Monograph
Title:
Grundteilungsgesetz
Place of publication:
[Berlin]
Year of publication:
1914
Scope:
getr. Pag
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

Nr 035 A 
in manchen Provinzen den Bauer, seinen Besitz zu ver- 
kaufen, weil er durch Übernahme der Schulden und 
Abfindung der Verwandten überlastet werde. 
Von Gründen, die in äußeren Einflüssen zu suchen 
sind, ist zunächst zu erwähnen der natürliche, mit jeder 
Konzentration verbundene Drang des Großgrundbesitzes 
nach Ausdehnung und Abrundung, dann die allgemeine 
Steigerung der Grundstückspreise, infolge deren dem 
Bauer verlockende Anerbietungen gemacht werden, denen 
er nicht standhalten kann, sowie das Drängen in die 
Großstadt und die zunehmende Indutltriealissierung in 
vielen Teilen der Monarchie. Weiter ist hervorzuheben 
die Schaffung von Luxus-Jagdgütern sowie von Fidei- 
kommißgütern, die zur Aufkaufung von Bauernstellen 
geführt hat. Auch die Zunahme des Rübenbaues, 
namentlich in der Provinz Sachsen, ist in diesem Zu- 
sammenhange zu nennen, weil sie dazu verleitet, im 
Interesse einer besseren Ausnutzung der Maschinen den 
Wirtschaftsrayon zu erweitern. Endlich ist zu erwähnen, 
daß in der letzten Yeit Bergwerksunternehmungen dazu 
übergehen, angrenzende Grundstücke mit den darauf be- 
findlichen Stellen anzukaufen, um Regreßansprüchen wegen 
Bergschäden aus dem Wege zu gehen. 
Von verschiedenen Seiten wurde es für wünschens- 
wert erklärt, eine Statist ik über die Aufssaugung von 
Bauernstellen zu erhalten, und es wurde an die Vertreter 
der Staatsregierung die Frage gerichtet, ob sie in der 
Lage seien, Material vorzulegen. Der Kommissar des 
Landwirtschaftsministers erwiderte darauf, daß das 
Statistische Landesamt angewiesen sei, auf Grund der 
Unterlagen für die Veranlagung zur Ergänzungssteuer 
Erhebungen anzustellen. Diese Arbeiten würden im 
Herbst dieses Jahres beginnen und erst nach längerer 
Zeit zur Vorlegung wirklich brauchbarer Nachweisungen 
führen können. Im übrigen liege dem Ministerium ein 
eingehenderes Material nicht vor. Es beschränke sich 
meist auf Einzelfälle, die auch durch die Presse gegangen 
seien. 
Bei dieser Gelegenheit wurde hervorgehoben, wie 
ungenügend die derzeitige Statistik sei, insbesondere, daß 
sie sich auf die Betriebsverhältnisse und nicht auf die 
Besitzverhältnisse gründe. Wenn beispielsweise in der 
Statistik festgestellt sei, daß die Betriebe zwischen 0,5 
und 2 ha sich vermindert hätten, so gebe das kein zu- 
verlässiges Bild von dem Schwinden dieser Betriebsarten, 
denn es komme vielfach vor, daß sich diese Betriebe durch 
Zukauf vergrößerten und dann in der Klasse der klein- 
bäuerlichen Betriebe erschienen. Ebenso wurde darauf 
hingewiesen, daß auch die Statistik der mittelbäuerlichen 
und großbäuerlichen Betriebe, also der Betriebe von 
5 bis 20 und von 20 bis 100 ha, von denen sich nur 
die ersteren nach Hahl und Fläche vermehrt haben, kein 
zuverlässiges Bild gebe, weil nach einem Verkauf an 
Großbetriebe die Wohnhäuser und sonjtigen Gebäude 
vielfach bestehen blieben, was dazu führe, daß der Betrieb 
als weiter bestehend angenommen werde. Es wurde 
daher der Wunsch ausgesprochen, die spätere Statistik 
möchte auch auf die landwirtschaftlichen Besitverhältnisse 
Rücksicht nehmen. 
Die weitere Frage, ob gese liche Maßnahmen 
erforderlich seien, um dem Aufsaugen von Bauern- 
stellen entgegenzutreten, wurde im allgemeinen bejaht, 
wenn auch von mancher Seite die Ansicht vertreten 
wurde, daß ein dringendes Bedürfnis hierzu nicht vorliege. 
* Was nun diese Maß nahmen anbetrifft, so können 
in Betracht kommen solche, die der Aufsaugung von 
Bauernstellen mittelbar entgegentreten, z. B. Regelung 
der Erbrechtsverhältnisse, namentlich Übertragung des 
Anerbenrechts auf alle Provinzen, Ausbau der Besitz- 
157
	        

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