Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundteilungsgesetz

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1738045803
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-113913
Document type:
Monograph
Title:
Grundteilungsgesetz
Place of publication:
[Berlin]
Year of publication:
1914
Scope:
getr. Pag
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

Regierungsvorlage Beschlüsse der Kommisssion in erster Lesung 
(3) Das Grundbuchamt kann, wenn ihm das Bestehen des 
Vorkaufsrechts bekannt ist, die Eintragung des Eigentums- 
iberganges so lange ausseßen, bis ihm die Nichtausübung 
des Vorkaufsrechts nachgewiesen wird. 
(4) Der Vorkaufsberechtigte ist befugt, innerhalb der Frist 
die Bessitung oder den abverkauften Teil zu besichtigen. 
Wird er von dem Verpflichteten oder dem Dritten an der 
Ausübung dieses Rechtes gehindert, so läuft die Frist des 
Abs. 1 von dem Tage, an dem das Hindernis wegfällt. 
§ 16 t 
(1) Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Neben- unverändert 
leistung verpflichtet, die der das Vorkaufsrecht Ausübende 
zu bewirken außerstande oder die mit den Zielen der 
staatlich geförderten inneren Kolonisation nicht vereinbar 
ist (§ 4), so hat dieser statt der Nebenleistung ihren Wert ; 
zu entrichten. Die Vereinbarung der Nebenleistung kommt ! 
jedoch nicht in Betracht, wenn der Vertrag mit dem Dritten 
auch ohne sie geschlossen sein würde. 
(2) Die Vereinbarung einer Nebenleistung ist dem Vor- 
kaufsberechtigten gegenüber unwirksam, wenn die Neben- 
leistung nicht in Geld zu schäten ist. ' 
(3) Vertragsstrafen, die zur Erfüllung derartiger Neben- 
leistungen (Abs. 1, 2) ausbedungen sind, sind dem Vor- 
kaufsberechtigten gegenüber unwirksam. 
§ 17 
(1) Die Behörde, die der Minister hierfür bestimmt, ist unverändert 
berechtigt, auf Verlangen des Vorkaufsberechtigten dem 
Verpflichteten und dem Dritten die eidesstattliche Ver- 
sicherung abzunehmen, daß der zwischen ihnen geschlossene 
Vertrag richtig und vollständig offen gelegt ist und ins- 
besondere der Vertragsinhalt mit den tatsächlich getroffenen 
Vereinbarungen übereinstimmt. Die Abnahme der eides- 
stattlichen Versicherung kann auch auf den Abschluß und den 
Inhalt anderer mit dem Veräußerungsgeschäft im Zu- 
sammenhange stehender Rechtsgeschäfte der Beteiligten er- 
streckt werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, daß 
solche Geschäfte abgeschlossen sind. Die eidesstattliche Ver- 
sicherung ist binnen drei Tagen nach empfangener Auf- 
forderung schriftlich oder vor der Behörde oder vor der von 
ihr ersuchten Behörde abzugeben. 
(2) Unterläßt der Verpflichtete die rechtzeitige Abgabe der 
eidesstattlichen Versicherung oder verhindert er die recht- 
zeitige Zustellung der Aufforderung zu ihrer Abgabe, so 
kann der Vorkaufsberechtiqte den Wert der verkauften Be- 
sitzung (§ 13 Ab. 1) durch Schätzung einer öffentlichen Be- 
hörde feststellen lassen und ihn statt des Kaufpreises er- 
statten. Unterläßt der Dritte die rechtzeitige Abgabe der 
eidesstattlichen Versicherung oder verhindert er die recht- 
zeitige Zustellung der Aufforderung zu ihrer Abgabe, so 
gilt zwischen ihm und dem Verpflichteten der Vertrag als 
nicht geschlossen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird 
hierdurch nicht beeinträchtiat. 
§ 18 § 18 
Gegenüber demjenigen, der durch die Ausübung des Gegenüber demjenigen, der durch die Ausübung des 
im § 13 bezeichneten Vorkaufsrechts das Eigentum an im ß 13 bezeichneten Vorkaufsrechts das Eigentum d" 
einem Grundstück erworben hat, und gegenüber seinen einem Grundstück erworben hat, kann ein vor dem Eigen- 
Rechtsnachfolgern kann ein vor dem Eigentumserwerb tumserwerb eingetragenes Vorkaufsrecht oder eine yor 
eingetragenes Vorkaufsrecht oder eine vor diesem Zeitpunkt diesem Zeitpunkt eingetragene Vormerkung zur Sicherun! 
eingetragene Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs eines Anspruchs auf übertragung des Eigentums nt? 
auf Übertragung des Eigentums nicht geltend gemacht dann geltend gemacht werden, wenn das Vorkaufs: 
werden. recht oder die Vormerkung vor dem l1. Januakt
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundteilungsgesetz. 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.