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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

Bei den Staatsausgaben Italiens macht sich der verschiedene Aufbau der Etats in den beiden Ver- 
leichsjahren gerade auf diesem Gebiete besonders störend bemerkbar. So lassen sich z. B. die speziellen 
Zentralverwaltungskosten nur für den Vorkriegsetat ausgliedern. Unter den Kunstausgaben nehmen 
ähnlich wie in den übrigen Ländern diejenigen für Museen, Denkmäler und Kunstbauten die erste Stelle 
ein. Eine Aufteilung dieses Sammelpostens war infolge des verschiedenen Etataufbaus nicht möglich. 
Die Ausgaben für die außerordentlich zahlreichen Museen erscheinen nach dem Etat ziemlich gering. 
Auch auf dem Gebiete der Kunstpflege ist die Konkurrenz zwischen Staat und Kirche sehr groß und 
macht sich besonders bei der Pflege von Baudenkmälern und Kunstschätzen bemerkbar. 
Neuntes Kapitel. 
Kirchenwesen. 
I. Vorbemerkung. 
Bei einer vergleichenden Betrachtung der staatlichen Ausgaben für das Kirchenwesen tritt die Frage 
nach dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den Vordergrund, da dieses Verhältnis wesentlich 
die Höhe und Art der staatlichen Aufwendungen für kirchliche Angelegenheiten bedingt. 
Die Schwierigkeiten einer solchen vergleichenden Darstellung-werden erhöht durch den Mangel an einer 
Literatur, in der die Verhältnisse in den betrachteten Ländern unter gleichen Gesichtspunkten erfaßt 
werden. Da die Regelung der staatlich-kirchlichen Beziehungen in den hier behandelten Ländern völlig 
verschieden ist, werden die Ausgaben für kirchliche Zwecke länderweise gesondert behandelt. 
Staatsausgaben für Kirchenwesen. 
Vorkriegsetat Nachkriegsetat 
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft 
Großbritannien + ....000.0000104 4 531 266 
Frankreich 0... .1. 000 Gere 6 297 7.994 
a 741385 3325 
Italien... 0. en HR en En 17 034 11909 
Il. Großbritannien. 
In Großbritannien stehen drei kirchliche Richtungen nebeneinander: die anglikanische, die presbyte- 
rianische und die katholische. 
Obwohl der Einfluß der englischen Staatskirche (der anglikanischen) auf die politischen Verhältnisse 
des Landes sehr groß ist, bestehen nur lockere finanzielle Bindungen. Die Trennung von Kirche und 
Staat, die in Irland schon vom Jahre 1863 datiert, erfolgte in Wales 1914, in England erst 1919. Ihre 
finanzielle Bedeutung war gering, da die Kirche schon vorher ihre Aufgaben überwiegend aus eigenem 
V ermögen und besonderen — neuerdings nur noch freiwilligen — Kirchensteuern bestritt. Dementsprechend 
fließen die Ausgaben für das Kirchenwesen nur zu einem geringen Teile aus der Staatskasse. Die 
Staatsaufwendungen betrugen: 
1912/13 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 £ 
Personalausgaben ........ 24 23 13 
Sachausgäaben ........... 2 0 — 
Insgesamt .... 26 23 — . 
Il. Frankreich. 
; Ne De ist die Trennung zwischen Staat und Kirche in Frankreich durchgeführt. Auf 
Grund des ennungsgesetzes vom 11. Dezember 1905 versagte der Staat der Kirche grundsätzlich jede 
fernere Unterstützung. „Die im Etat enthaltenen Posten resultieren aus einem staatlichen Entgegen- 
kommen während der Übergangszeit. So „gewährt der Staat denjenigen Geistlichen eine Pension, die 
bei Inkrafttreten des Trennungsgesetzes ein bestimmtes Lebens- und Dienstalter erreicht hatten. In 
920°
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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