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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

fullscreen: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
174667959X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119339
Document type:
Monograph
Title:
Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
Edition:
1. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Neuer Deutscher Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
284 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

106% Der Kampf Afrikas um seine Befreiung. 
trag, in dem es sich verpflichtete, sofort nach Wiederherstellung der Ruhe 
abzuziehen. 45 Jahre sind vergangen, und Frankreich ist immer noch in un- 
serem Lande. Es ist den Franzosen gelungen, in unserem vorwiegend acker- 
bautreibenden Lande 700 000 Hektar fruchtbarsten Bodens in Beschlag zu 
nehmen. Bei 2 800 000 Hektar bestellbaren Bodens leben 37 000 Franzosen 
— mit Einschluß ihrer Familien — auf 700000 Hektar, während 
2 200 000 Eingeborene sich mit 2 100 000 Hektar begnügen müssen. Dank 
einer skrupellosen Diplomatie hat man diese Ländereien an sich gerissen. 
Kraft besonderen Erlasses wurde die Eintragung der Ländereien verordnet, 
und die Stämme, die Kollektivländereien besaßen, wurden aufgefordert, ihre 
Besitztitel vorzulegen. Die einen hatten diese Rechtsbelege im Laufe ihrer 
häufigen Abwanderungen bei Hungersnöten verloren; andere konnten sie zwar 
vorlegen, jedoch entsprachen diese Besitztitel im Augenblick der Anwendung 
nicht dem Zustande ihrer Ländereien. Die einen wie die anderen wurden von 
ihren Ländereien, die Staatsdomänen wurden, vertrieben. Nach einem anderen 
Erlaß sollten die Besitzurkunden einer formalen Abstempelung unterzogen 
werden; für die Erfüllung dieser Formalität wurde eine Frist gesetzt. Die 
Besitzer, die diese Frist verstreichen ließen, sahen sich im Besitz von Rechts- 
titeln, die für nichtig erklärt wurden, und ihre Ländereien gingen an die 
Staatsdomäne über. 
Aus diesen Domänen sowie aus den Gütern, die jedes Jahr von der Acker- 
bauverwaltung mit den Mitteln des tunesischen Budgets gekauft wurden (das 
zu vier Fünfteln von Tunesiern erhoben wird), wurden Parzellen geformt, die 
zur Förderung der offiziellen Kolonisation dienen sollen. Diese Parzellen 
werden alle den Franzosen abgetreten, die in Tunis ihr Glück versuchen 
wollen. Sie erhalten sie zu lächerlichen Preisen, die in zehn und zwanzig 
Jahresraten zahlbar sind, dazu Darlehen zur Bewirtschaftung. Die französi- 
schen Siedler begnügen sich im allgemeinen damit, die Güter zu sehr hohen 
Preisen an Italiener zu verkaufen, und den ungeheuren Gewinn aus der 
Differenz einzustecken. Während dieser Schacher in Tunis weiter geht, vege- 
tieren die ursprünglichen Besitzer dieser Erde als Landarbeiter oder ver- 
mehren als Nomaden die Zahl der Elenden. Unter dem Druck der lokalen 
Behörden, unter der Androhung von Gefängnisstrafe werden diese ur- 
sprünglichen Landbesitzer gezwungen, den Siedlern für Hungerlöhne als 
Handlanger zu dienen. Man hat es noch besser ausgedacht: um diese Hand- 
langer in dauernder Bereitschaft zu halten, hat man diesen Eingeborenen je 
10 bis 20 Hektar unfruchtbaren Landes in nächster Nähe der Kolonisten an- 
gewiesen. 
Auch außerhalb der Bodenfrage sind alle Konzessionen in Tunis in fran- 
zösischen Händen, und diese Konzessionen bringen reichen Ertrag. Als Bei- 
spiel möchte ich die Tunesische Gesellschaft für Ackerbau und Industrie 
anführen, die mit tunesischen Elementen nichts als den Namen gemeinsam 
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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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