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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

fullscreen: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
174667959X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119339
Document type:
Monograph
Title:
Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
Edition:
1. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Neuer Deutscher Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
284 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

Resolutionen. 109 
Die ausgebeutete und unterdrückte arbeitende Bevölkerung Algeriens liegt in ständigem 
Kampfe gegen den französischen Imperialismus, um das Joch abzuschütteln und die Selb- 
ständigkeit zu erringen. 
Der „Nordafrikanische Stern‘, eine Organisation, die die Interessen der arbeitenden 
Bevölkerung Nordafrikas (Dorfarbeiter, Kleinbauern, Handwerker) vertritt, verlangt für 
Algerien die Erfüllung der folgenden Forderungen und bittet den Kongreß, sie zu den 
seinigen zu machen: 
Die Selbständigkeit Algeriens; 
Zurückziehung der französischen Besatzungstruppen; 
Aufstellung eines algerischen Nationalheeres; 
Konfiskation des Großgrundbesitzes, der von den Feudalherren — den Agenten des 
Imperialismus — den Kolonisten und den privatkapitalistischen Gesellschaften an sich ge- 
rissen worden ist, und Zurückgabe des konfiszierten Bodens an die Bauern, denen er geraubt 
wurde. Berücksichtigung des mittleren und Kleinbesitzes. Rückgabe der von dem französi- 
schen Staate beschlagnahmten Ländereien und Wälder an den algerischen Staat. 
Diese wesentlichen Grundforderungen, für die wir von nun ab kämpfen, schließt nicht 
ein energisches und unmittelbares Vorgehen aus, um dem französischen Imperialismus 
folgendes abzuringen: 
Sofortige Aufhebung des Eingeborenen-Code und der Ausnahmeverordnungen. 
Amnestie für alle, die wegen Übertretung der Eingeborenen-Gesetze in der Gefangen- 
schaft, in besonderer Überwachung oder in der Verbannung schmachten; 
Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, politische und Gewerkschaftsrechte, wie 
die in Algerien lebenden Franzosen genießen; 
Ersetzung der Finanzkommissionen, die auf Grund beschränkten Wahlrechtes gewählt 
sind, durch ein algerisches Parlament, das auf Grund eines allgemeinen Wahlrechtes auf- 
gestellt wird; 
Stadtverordneten-Versammlungen, die nach allgemeinem Wahlrecht aufgestellt werden; 
Zulassung zum Unterricht aller Grade: Errichtung von Schulen in arabischer Sprache; 
Einführung der sozialen Gesetzgebung des Mutterlandes. 
Erweiterung des landwirtschaftlichen Kredites für die kleinen Fellachen. 
Diese Forderungen haben nur dann Aussicht auf Erfüllung, wenn die Algerier sich, im 
Bewußtsein ihrer Rechte und ihrer Stärke, zusammenschließen und organisieren, um sie 
der französischen Regierung aufzuzwingen. 
Die Lage in Tunis und die Forderungen des Tunesischen Volkes. 
Als Frankreich vor nun 46 Jahren in Tunis eindrang, schrieb es die Formel des Pro- 
tektorats auf seine Fahnen: ‚Wir kommen zum Schutz des tunesischen Volkes.“ Diese 
Heuchlergeste maskierte den wahren Wunsch des französischen Imperialismus: Aus Tunis 
eine Kolonie gleich Algerien zu machen. Mit Hilfe einer überlegenen Diplomatie, einer 
Einschüchterungs-, Erpressungs- und Bestechungs-Politik gelang es dem Generalresidenten, 
sich die Mithilfe der höchsten Eingeborenen zu sichern. In Wahrheit hat die Autorität der 
Generalresidentschaft die der tunesischen Regierung verdrängt. 
Die tunesischen Minister, umgeben von französischen Beamten, unterzeichnen alles, 
was man ihnen vorlegt, beziehen ihr Gehalt, und überlassen ihren französischen Auf- 
sehern, die zu ihren Vorgesetzten geworden sind, die willkürliche Verwaltung des Landes. 
. Das tunesische Parlament, das aus einem Regierungsvertrag vom Jahre 1861 hervor- 
gegangen ist, wurde aufgelöst und lange danach durch eine beratende Versammlung, später 
— im Jahre 1922 — durch einen Großen Rat ersetzt, der eine überwältigende Mehrheit 
von Franzosen und einige von der Regierung ernannte Tunesier umfaßt. 18 Tunesier sollen 
in diesem Großen Rat eine Bevölkerung von zwei Millionen Tunesiern vertreten, während 
Ah Franzosen von der französischen Kolonie (54 000) entsandt werden. 
Die Enteignung des Bodens ist auf eine recht seltsame Art vor sich gegangen. Die 
Regierung, das heißt die Residentschaft, begann damit, die einzelnen Stämme nach ihren 
Besitzurkunden zu fragen. Natürlich konnte die Mehrzahl der Stämme ihre Besitztitel 
nicht mehr vorlegen. Sie wurden von ihren Ländereien verjagt, die in Staatsdomänen ge- 
wandelt wurden. Aus diesen Domänen und dem Grundbesitz, der jährlich von der Ackerbau- 
direktion mit Kapitalien aus dem tunesischen Budget (— das zu vier Fünfteln von Tunesiern
	        

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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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